Ihre Ad-hoc-Rechtsabteilung ohne Abo und Fixkosten

Wo aus komplexen Rechtsfragen fertige Lösungen werden.

LexWerk bereitet Rechtsdokumente, Sachverhalt, Argumentation und Rechtsschrift zum Fixpreis vor. So können Sie selbst handeln — oder Ihr Anwalt prüft, ergänzt und reicht ein, statt bei null beginnen zu müssen.

  • Fixpreis
  • Auf Rechnung
  • In 48 Stunden

LexWerk lohnt sich immer, auch mit Anwalt.

Die zeitintensive Vorarbeit ist bereits geleistet. Ihr Anwalt erhält eine strukturierte Arbeitsgrundlage und kann sich auf Prüfung, strategisches Finetuning, Ergänzungen und Vertretung konzentrieren.

  • Selbst einreichen: Sie erhalten ein einsatzbereites Dokument mit klaren nächsten Schritten.
  • Durch den Anwalt einreichen lassen: Ihre Kanzlei muss bei Aktenordnung, Sachverhaltsaufbau und Erstentwurf nicht bei null beginnen.
  • Umfangreiche Dossiers: Die Vorarbeit kann sehr viele, in Einzelfällen auch Dutzende an Anwaltsstunden im Wert mehrerer Tausend CHF einsparen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern

    Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.

  2. Wir prüfen und erstellen

    Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.

  3. Herunterladen und einsetzen

    Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

So sichern wir Qualität

So sichern wir Qualität

Jedes Dokument wird strukturiert geprüft und persönlich durch die Spezialisten von LexWerk mit langjähriger Erfahrung im Schweizer Recht freigegeben. Fristen, Beträge und zentrale Angaben werden sorgfältig kontrolliert und nachgerechnet – nicht geschätzt.

Fixpreis · Auf Rechnung · In 48 Stunden

Warum LexWerk?

Häufige Fragen

Was kostet eine Rechtsschrift oder ein Rechtsdokument?

Sie sehen den Fixpreis, bevor Sie bestellen. Jeder Auftrag hat einen festen Preis — keine Stundenhonorare, keine Überraschungen; bei aufwändigen Fällen erhalten Sie vor Arbeitsbeginn eine Fixpreis-Offerte.

Wann wird geliefert und wann muss ich zahlen?

Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage), als Word und PDF im sicheren Kundenbereich. Die Rechnung kommt mit der Lieferung und ist innert der angegebenen Frist zahlbar — keine Vorkasse.

Ist LexWerk eine Anwaltskanzlei?

Nein. LexWerk ist ein Dokumentendienst im Sinne eines Werkvertrages. Wir erstellen für Sie Rechtsdokumente zur Verwendung in Ihrem eigenen Namen und bieten keine gerichtliche Vertretung an.

Lohnt sich LexWerk, wenn ich später dennoch einen Anwalt beiziehe?

Ja. LexWerk bereitet Sachverhalt, Unterlagen, Struktur und Dokumententwurf vor. Ihr Anwalt kann darauf aufbauen und sich auf Prüfung, Strategie, Ergänzungen und Vertretung konzentrieren, statt bei null beginnen zu müssen. Bei umfangreichen Dossiers kann das sehr viele Arbeitsstunden sowie Tausende an Franken einsparen.

Wer prüft mein Dokument?

Jedes Dokument wird strukturiert geprüft und persönlich durch die Spezialisten von LexWerk mit langjähriger Erfahrung im Schweizer Recht freigegeben. Fristen, Beträge und zentrale Angaben werden sorgfältig kontrolliert und nachgerechnet – nicht geschätzt. Dabei setzen wir auch auf allen Stufen modernste KI-Werkzeuge ein.

Wie läuft die Kommunikation?

Vollständig schriftlich über Ihren Kundenbereich mit persönlichem Zugangslink. Das hält unsere Preise tief und die Lieferzeiten kurz — und Sie haben jede Auskunft schwarz auf weiss.

Was heisst «nach Briefing»?

Passt Ihr Fall in kein benanntes Werk, beschreiben Sie ihn im Briefing des Fragebogens. LexWerk prüft ihn und offeriert Ihnen einen Fixpreis. Die Offerte ist unverbindlich und kostenlos; gearbeitet wird erst nach Ihrer Zusage.

Warum prüft LexWerk meinen Fall zuerst?

Bei fristgebundenen und verfahrensnahen Werken klären wir vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall dafür geeignet ist. Das verhindert, dass Sie für ein Dokument bezahlen, das Ihnen nicht weiterhilft. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.

Kann meine Anwältin oder mein Anwalt das Dokument weiterverwenden?

Ja, auf jeden Fall. Sie erhalten die Word-Datei, die Beilagenstruktur und ein Hinweisblatt; bei den dafür vorgesehenen Werken auf Wunsch zusätzlich ein Kurzmemo. Ihre Kanzlei prüft und ergänzt, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf selbst aufbauen zu müssen.

Ressourcen: