Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.09.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen dem Kunden und Fürst & Partner Einfache Gesellschaft, nachfolgend «LexWerk.ch», über die Website https://lexwerk.ch.

2. Leistung

LexWerk.ch erstellt individuelle Rechtsdokumente auf Grundlage der Angaben und Unterlagen des Kunden (Werkvertrag nach Art. 363 ff. OR). LexWerk.ch ist ein Dokumenten- und Rechtsschriftendienst und keine Anwaltskanzlei im Sinne des Anwaltsgesetzes; es erfolgt keine Parteivertretung vor Gerichten und keine Rechtsberatung im Einzelgespräch. Die auftragsbezogene Kommunikation erfolgt ausschliesslich über den Kundenbereich. Davon unberührt bleibt die Kontaktaufnahme in Datenschutzanliegen; die dafür vorgesehenen Wege sind in der Datenschutzerklärung und im Impressum genannt.

3. Mitwirkung und Verantwortung des Kunden

Massgeblich sind die Angaben des Kunden im Bestellformular und die hochgeladenen Unterlagen; der Kunde bestätigt deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Erweisen sich Angaben nachträglich als unvollständig oder ergänzungsbedürftig, gilt die Überarbeitung als neuer Auftrag mit einem Rabatt von maximal 50% auf den Listenpreis. Beruht ein Mangel auf einem Fehler von LexWerk.ch, wird kostenlos nachgebessert.

4. Kein anwaltliches Berufsgeheimnis

LexWerk.ch untersteht nicht dem anwaltlichen Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB); es besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht und keine Beschlagnahmefreiheit. Kundendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten streng vertraulich behandelt.

5. Gerichtliche Verfahren

Rechtsschriften werden zur Einreichung in eigenem Namen des Kunden erstellt — durch ihn selbst oder durch seine Rechtsvertretung. LexWerk.ch empfiehlt, Rechtsschriften vor Einreichung anwaltlich prüfen zu lassen.

6. Preise

Es gelten die Fixpreise gemäss Website und Bestellbestätigung. Der Preis steht vor der Bestellung fest. Keine Expresszuschläge, keine Abonnementspflicht.

6a. Werke auf Offerte

Für Anliegen, die keinem benannten Werk entsprechen, erfolgt die Bestellung über ein Briefing. LexWerk.ch prüft den Fall vorab und unterbreitet eine unverbindliche Offerte mit Fixpreis und Lieferfrist. Ein Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Zusage des Kunden zustande; bis dahin entstehen keine Kosten. Erweist sich ein Fall als ungeeignet, wird nichts verrechnet.

6b. Vorprüfung fristgebundener Werke

Bei fristgebundenen und verfahrensnahen Werken prüft LexWerk.ch vor der Bearbeitung, ob der Fall für das bestellte Werk geeignet ist. Ergibt die Prüfung, dass das Werk nicht geeignet ist, erstellt LexWerk.ch stattdessen dasjenige Werk, das Ihr Anliegen am besten abdeckt — zum bestellten Fixpreis. Steht für Ihr Anliegen kein Weg mehr offen, wird der Auftrag nicht ausgeführt und nicht verrechnet. Die Vorprüfung ersetzt keine Rechtsberatung; die Verantwortung für die Einhaltung von Fristen bleibt beim Kunden.

6c. Offene Rechnungen vor einem weiteren Auftrag

Bevor LexWerk.ch mit der Arbeit an einem weiteren Auftrag beginnt, müssen offene Rechnungen aus früheren Aufträgen beglichen sein. Als beglichen gilt auch, wer den Zahlungsnachweis vorlegt; dieser ersetzt die Zahlung nicht. Bereits erteilte Aufträge werden davon nicht berührt.

7. Lieferung

Die Lieferung erfolgt als Download im Kundenbereich innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage).

Stellt LexWerk.ch eine Rückfrage, weil eine für das Werk wesentliche Angabe fehlt, unklar oder widersprüchlich ist, steht die Frist ab Versand der Rückfrage still und läuft ab Eingang Ihrer Antwort weiter. Die Rückfrage wird im Kundenbereich gestellt und dort beantwortet, nicht per E-Mail oder per Telefon.

8. Zahlung (Rechnung)

Die Rechnung ist innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Skonto zu begleichen.

9. Uploads

Zulässig sind die Dateitypen PDF, JPG, JPEG, PNG, DOCX, bis 20 MB pro Datei und höchstens 10 Dateien pro Auftrag.

10. Datenaufbewahrung und Datenschutz

Hochgeladene Unterlagen werden gelöscht, sobald die Rechnung bezahlt ist, frühestens jedoch 90 Tage nach Lieferung. Auf Wunsch des Kunden bleiben sie stattdessen bis zu 12 Monate nach Lieferung gespeichert, damit an denselben Fall angeknüpft werden kann («Fallakte offen halten» im Kundenbereich); der Wunsch ist dort jederzeit widerrufbar, und 12 Monate sind in jedem Fall die Obergrenze. Ist wegen offener Zahlung ein Inkasso- oder Betreibungsverfahren hängig oder zu erwarten, werden die zur Durchsetzung der Forderung erforderlichen Auftrags-, Liefer- und Rechnungsdaten so lange aufbewahrt, wie sie zu Beweiszwecken benötigt werden. Download-Links für gelieferte Dokumente sind 30 Tage gültig. Für die Erstellung der Werke werden nur Hilfspersonen eingesetzt, die Daten weisungsgebunden und teilweise auch ausserhalb der Schweiz bearbeiten. Einzelheiten — insbesondere zur Bekanntgabe ins Ausland und zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte — regelt die Datenschutzerklärung.

11. Haftung

LexWerk.ch haftet für die sorgfältige Werkerstellung. Die Haftung ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags beschränkt; die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit.

12. Ausführungsbeginn und Nachreichen

Mit der Bestellung verlangt der Kunde die sofortige Ausführung; nach Lieferbeginn besteht für bereits erbrachte Arbeit kein Rückerstattungsanspruch.

Das Nachreichen von Informationen und Dokumenten ist kostenlos, solange die Bearbeitung noch nicht begonnen hat. Die Bearbeitung beginnt frühestens 8 Stunden nach Bestelleingang; den genauen Zeitpunkt sehen Sie in Ihrem Kundenbereich. Danach gilt ein ergänzter oder veränderter Sachverhalt als neuer Auftrag nach Ziffer 3. Als Antwort auf eine durch LexWerk.ch erfolgte Rückfrage können Sie Unterlagen auch später noch hochladen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 8048 Zürich.