Hilfe bei Gewalt, Opferhilfe und Kindesschutz

Zu diesen Themen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Hier brauchen Sie persönliche Fachbegleitung — nicht ein Schriftstück. Die folgenden Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.

Bei akuter Gefahr

Polizei 117

Bei unmittelbarer Bedrohung zögern Sie nicht. Der Anruf ist kostenlos.

Opferhilfe

Wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität beeinträchtigt wurde, hat Anspruch auf Beratung durch die Opferhilfe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich — auch dann, wenn Sie noch keine Anzeige erstattet haben und unabhängig davon, ob Sie das je tun wollen.

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt betrifft Frauen, Männer und Kinder. Es gibt Schutzunterkünfte, Beratungsstellen und polizeiliche Schutzmassnahmen wie Wegweisung und Kontaktverbot. Diese Wege stehen Ihnen offen, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Einkommen.

Kindesschutz

Bei Sorge um das Wohl eines Kindes ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ihrer Gemeinde zuständig. Eine Gefährdungsmeldung kann jede Person erstatten; sie ist kein Vorwurf, sondern setzt eine Abklärung in Gang.

Weitere Anlaufstellen

Warum LexWerk hier nichts anbietet: Diese Situationen brauchen Menschen, die zuhören, die Lage einschätzen und Schutz organisieren können — und oft sehr schnell. Ein Dokument leistet das nicht. Die genannten Stellen sind dafür da, sie kosten nichts und sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.