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Auftragsbearbeitungsvertrag
Physio Aarelauf AG
Bahnhofstrasse 31
4600 Olten
MediPlan Software GmbH
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich
Olten, 15. August 2026
Auftragsbearbeitungsvertrag
zwischen der Physio Aarelauf AG, Bahnhofstrasse 31, 4600 Olten (Verantwortliche), und der MediPlan Software GmbH, Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich (Auftragsbearbeiterin).
1. Gegenstand und Dauer
Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet Personendaten ausschliesslich zur Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen (Terminplanung, Patientendossier, Verlaufsdokumentation, Abrechnung, Personalmodul) für die vier Standorte der Verantwortlichen. Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrags.
2. Kategorien von Daten und betroffenen Personen
Bearbeitet werden Personendaten von Patientinnen und Patienten (Identifikations- und Kontaktdaten, AHV-Nummer, Versichertennummer, Zuweisungen, Diagnosen, Verlaufsberichte, Abrechnungsdaten) sowie von Mitarbeitenden. Es handelt sich bei den Gesundheitsdaten um besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c DSG.
3. Weisungsbindung
Die Auftragsbearbeiterin bearbeitet die Daten ausschliesslich nach dokumentierten Weisungen der Verantwortlichen. Hält sie eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies unverzüglich mit. Eine Bearbeitung zu eigenen Zwecken, insbesondere zu Analyse-, Trainings- oder Produktentwicklungszwecken, ist ausgeschlossen.
4. Unterauftragsbearbeitung
Die Auftragsbearbeiterin zieht Unterauftragsbearbeiter nur mit vorgängiger Genehmigung der Verantwortlichen bei (Art. 9 Abs. 3 DSG). Sie führt eine Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter mit Name, Sitz, Leistung und Bearbeitungsort; die Liste ist Anhang 1 dieses Vertrags. Vor jedem Wechsel informiert sie die Verantwortliche mit einer Frist von dreissig Tagen. Die Verantwortliche kann widersprechen; im Widerspruchsfall steht ihr ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Die Auftragsbearbeiterin überbindet den Unterauftragsbearbeitern dieselben Pflichten und haftet für sie wie für eigenes Handeln.
5. Bearbeitung im Ausland
Eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Zielstaat einen angemessenen Schutz gewährleistet oder geeignete Garantien nach Art. 16 Abs. 2 DSG bestehen. Die Auftragsbearbeiterin nennt in Anhang 1 für jeden ausländischen Bearbeitungsort die massgebende Grundlage. Bearbeitungen ausserhalb der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere Support- und Sicherungsleistungen in den Vereinigten Staaten, bedürfen der ausdrücklichen vorgängigen Zustimmung der Verantwortlichen.
6. Datensicherheit
Die Auftragsbearbeiterin trifft die technischen und organisatorischen Massnahmen nach Art. 8 DSG. Sie dokumentiert diese in Anhang 2, der Bestandteil dieses Vertrags ist, und hält ihn aktuell. Wegen der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sind insbesondere Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Protokollierung der Zugriffe und regelmässige Wiederherstellungstests vorzusehen.
7. Meldung von Verletzungen der Datensicherheit
Die Auftragsbearbeiterin meldet der Verantwortlichen jede Verletzung der Datensicherheit unverzüglich, spätestens innert 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben, welche die Verantwortliche für ihre Meldung nach Art. 24 DSG benötigt. Sie unterstützt sie bei der Aufarbeitung.
8. Rechte der betroffenen Personen
Die Auftragsbearbeiterin unterstützt die Verantwortliche bei der Beantwortung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Herausgabebegehren und leitet direkt bei ihr eingehende Begehren unverzüglich weiter, ohne sie selbst zu beantworten.
9. Kontrolle
Die Verantwortliche kann die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen oder durch unabhängige Dritte überprüfen lassen, nach Voranmeldung und ohne Beeinträchtigung des Betriebs. Anerkannte Zertifikate und Prüfberichte werden angerechnet.
10. Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung gibt die Auftragsbearbeiterin sämtliche Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format heraus und löscht sie anschliessend einschliesslich aller Sicherungskopien innert dreissig Tagen. Die Herausgabe erfolgt ohne zusätzliche Vergütung. Die Löschung wird schriftlich bestätigt.
11. Haftung
Jede Partei haftet für die Verletzung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Freistellung der Auftragsbearbeiterin durch die Verantwortliche für Schäden aus dem Verantwortungsbereich der Auftragsbearbeiterin ist ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Olten.
Anhang 1: Liste der Unterauftragsbearbeiter mit Bearbeitungsort und Grundlage der Auslandbekanntgabe.
Anhang 2: Technische und organisatorische Massnahmen.
Freundliche Grüsse
Physio Aarelauf AG
Claudia Rüfenacht, Geschäftsführerin