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Der Eintrag verschwindet nicht. Er wird nur nicht mehr bekanntgegeben

CHF 4'980 nie geschuldet

Eine Forderung aus einem längst gekündigten Abonnement — und ein Registereintrag, der zwei Wohnungsbewerbungen gekostet hat.

Die gesamte Fallbearbeitung — jedes Werk im Wortlaut, so wie es unser Auftraggeber erhalten hat:

LexWerk-Falllösung als PDF

Die Ausgangslage

Eine Pflegefachfrau kündigt ihr Fitnessabonnement fristgerecht per Einschreiben. Der Betreiber stellt weiter Rechnungen und betreibt. Sie erhebt sofort Rechtsvorschlag, danach passiert nichts mehr. Bei der nächsten Wohnungsbewerbung wird sie abgelehnt, sobald der Betreibungsauszug auf dem Tisch liegt. Der nächste Termin ist in elf Tagen.

Der Wendepunkt

Was der Kunde annahm Die Kundin wollte die Betreibung «löschen lassen» und erwartete, dass das bis zu ihrem Termin erledigt ist.
Was tatsächlich galt Eine Löschung gibt es nicht. Der Eintrag bleibt fünf Jahre im Register. Möglich ist allein das Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, dass das Amt die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgibt — und das frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls.

Woran wir es erkannt haben

Am Zahlungsbefehl. Er trägt das Zustelldatum vom 12. Mai und den Vermerk «Rechtsvorschlag erhoben am 14. Mai». Damit war das Gesuch seit dem 12. August zulässig — seit drei Tagen. Zugleich weist er die Gläubigerin aus: nicht das Inkassobüro, sondern das Fitnessunternehmen.

Was das Übersehen gekostet hätte

Nach Eingang erhält die Gläubigerin zwanzig Tage Zeit für den Nachweis eines eingeleiteten Verfahrens. Der Termin in elf Tagen ist damit nicht zu halten — die Lieferung sagt das und liefert die Zwischenlösung mit.

Unsere Rückfrage vor der Bearbeitung

Keine. Zustelldatum, Rechtsvorschlag und Gläubigerschaft ergeben sich abschliessend aus dem Zahlungsbefehl und dem Betreibungsauszug. Wer hier nachfragt, hat die Beilagen nicht gelesen.

Wir spekulieren nicht. Wo eine Angabe über das Ergebnis entscheidet, fragen wir nach, bevor wir schreiben.

Was der Kunde erhalten hat

Unsere Auftraggeberin: die zu Unrecht Betriebene · Bestelltes Werk: Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung · 3 Dokumente

LexWerk-Falllösung als PDF Ich habe ein ähnliches Problem

Dokument 1 von 3

Gesuch an das Betreibungsamt

Melanie Kobel

Zähringerstrasse 9

3012 Bern

EINSCHREIBEN

Betreibungsamt Bern-Mittelland

Dienststelle Bern

Poststrasse 25

3071 Ostermundigen

Bern, 15. August 2026

Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. 2026/114'882

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich stelle hiermit das Gesuch, die Betreibung Nr. 2026/114'882 Dritten nicht zur Kenntnis zu bringen (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG).

1. Angaben zur Betreibung

Betreibung Nr. 2026/114'882. Gläubigerin: Nordwand Fitness AG, Schwarztorstrasse 61, 3007 Bern, vertreten durch die Cordis Inkasso AG, Postfach, 8021 Zürich. Betrag: CHF 4'980.00 nebst Zins. Der Zahlungsbefehl wurde mir am 12. Mai 2026 zugestellt.

2. Voraussetzungen

Ich habe am 14. Mai 2026 Rechtsvorschlag für den Gesamtbetrag erhoben. Der Vermerk findet sich auf dem beiliegenden Zahlungsbefehl.

Seit der Zustellung des Zahlungsbefehls sind mehr als drei Monate vergangen. Die Gläubigerin hat in dieser Zeit kein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet. Der Betreibungsregisterauszug vom 5. August 2026 weist ausser dem Rechtsvorschlag keinen weiteren Verfahrensschritt aus.

3. Zur Forderung

Die in Betreibung gesetzte Forderung besteht nicht. Ich habe mein Abonnement Nr. 2019-4471 am 24. Oktober 2024 unter Einhaltung der dreimonatigen Frist per 31. Januar 2025 gekündigt, versandt als Einschreiben (Sendung 98.42.117733.00021884). Die betriebenen Beiträge betreffen den Zeitraum ab Februar 2025 und damit die Zeit nach Beendigung des Vertrags.

4. Interesse

Ich bin auf einen unbelasteten Betreibungsregisterauszug angewiesen. Eine Bewerbung um eine Mietwohnung wurde bereits abgelehnt, nachdem der Auszug vorlag; über den Inhalt der Betreibung wurde dabei nicht gesprochen.

Ich danke Ihnen für die Prüfung meines Gesuchs und für eine Mitteilung des Entscheids.

Freundliche Grüsse

Melanie Kobel

Beilagen:

– Zahlungsbefehl Nr. 2026/114'882 vom 12. Mai 2026 mit Rechtsvorschlagsvermerk

– Kündigungsschreiben vom 24. Oktober 2024

– Auszug aus dem Betreibungsregister vom 5. August 2026

Dokument 2 von 3

Ihr nächster Schritt

— Rechtsdokumente und Rechtsschriften zum Fixpreis

Ihr nächster Schritt — Nichtbekanntgabe (Auftrag LW-BSP-2026-E01)

1. Was Sie erhalten haben

• Gesuch um Nichtbekanntgabe — unterschriftsreif für das Betreibungsamt.

• Dieses Hinweisblatt — was das Gesuch bewirkt und was nicht.

• FAQ — die häufigsten Anschlussfragen.

2. Was Sie erwarten — und was tatsächlich möglich ist

Sie möchten, dass die Betreibung gelöscht wird. Das gibt es nicht. Eine einmal eingetragene Betreibung bleibt fünf Jahre im Register des Betreibungsamts, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt war.

Erreichbar ist etwas anderes, das für Sie praktisch dasselbe bedeutet: Das Amt gibt die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt. Auf dem Auszug, den eine Verwaltung oder ein Arbeitgeber bestellt, erscheint sie dann nicht mehr. Im Amt bleibt sie sichtbar, für die Aussenwelt ist sie weg.

3. Warum das Gesuch nicht früher möglich war

Das Gesetz verlangt, dass seit der Zustellung des Zahlungsbefehls drei Monate vergangen sind. Zugestellt wurde am 12. Mai 2026; die drei Monate sind am 12. August abgelaufen. Vor diesem Datum wäre das Gesuch abgewiesen worden.

Die zweite Voraussetzung erfüllen Sie ebenfalls: Sie haben am 14. Mai Rechtsvorschlag erhoben, und die Gläubigerin hat seither nichts unternommen, um ihn beseitigen zu lassen.

4. Ihr Termin am 25. August — was Sie stattdessen tun

Nach Eingang Ihres Gesuchs teilt das Amt es der Gläubigerin mit. Diese hat zwanzig Tage Zeit, den Nachweis zu erbringen, dass sie ein Verfahren eingeleitet hat. Erst danach entscheidet das Amt. Rechnen Sie deshalb nicht damit, dass der Eintrag bis zum 25. August verschwunden ist.

Legen Sie der Verwaltung stattdessen selbst die Unterlagen vor: den Zahlungsbefehl mit dem Vermerk «Rechtsvorschlag erhoben» und Ihr Kündigungsschreiben. Eine bestrittene Betreibung ohne jeden weiteren Schritt der Gläubigerin ist etwas anderes als eine Schuld, und die meisten Verwaltungen verstehen das, wenn man es ihnen erklärt. Schweigen wirkt schlechter als eine Erklärung.

5. So gehen Sie vor

1. Gesuch unterschreiben und mit den drei Beilagen einreichen, am besten diese Woche.

2. Kopie und Aufgabebeleg aufbewahren.

3. Der Verwaltung bis zum 25. August die Unterlagen zur Betreibung selbst vorlegen.

4. Den Entscheid des Amtes abwarten.

6. Was offen bleibt

• Reicht die Gläubigerin innert zwanzig Tagen den Nachweis eines eingeleiteten Verfahrens ein, wird das Gesuch abgewiesen. Nach dem bisherigen Verhalten ist das wenig wahrscheinlich, ausschliessen lässt es sich nicht.

• Den Einschreibebeleg zu Ihrer Kündigung haben wir nicht; im Kündigungsschreiben ist nur die Sendungsnummer vermerkt. Suchen Sie den Beleg, falls er noch auffindbar ist.

• Über den Zeitpunkt des Entscheids bestimmt das Amt. Wir geben keine Prognose ab und versprechen kein Ergebnis.

Dokument 3 von 3

Häufige Anschlussfragen

— Rechtsdokumente und Rechtsschriften zum Fixpreis

Häufige Anschlussfragen (Auftrag LW-BSP-2026-E01)

Wird die Betreibung jetzt gelöscht?

Nein. Löschen gibt es im Betreibungsregister nicht. Der Eintrag bleibt fünf Jahre bestehen; erreichbar ist nur, dass er Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird.

Warum steht im Gesuch die Nordwand Fitness AG und nicht das Inkassobüro?

Weil die Nordwand Fitness AG laut Zahlungsbefehl die Gläubigerin ist. Das Inkassobüro handelt nur als ihre Vertreterin. Ein Gesuch mit falscher Parteibezeichnung wäre angreifbar.

Wie lange dauert es?

Nach Eingang teilt das Amt das Gesuch der Gläubigerin mit; diese hat zwanzig Tage für den Nachweis eines eingeleiteten Verfahrens. Erst danach entscheidet das Amt.

Was ist, wenn die Gläubigerin jetzt doch noch klagt?

Dann wird das Gesuch abgewiesen und das Verfahren nimmt seinen Lauf. Ihr Rechtsvorschlag bleibt bestehen; die Gläubigerin müsste ihre Forderung belegen.

Kostet das Gesuch etwas?

Das Betreibungsamt erhebt eine Gebühr nach der Gebührenverordnung. Sie ist gering und wird beim Eingang bekanntgegeben.

Ich habe eine Rückfrage zum Werk.

Rückfragen zum gelieferten Werk beantworten wir über Ihre Auftragsseite. Ändert oder ergänzt sich der Sachverhalt, ist das ein neuer Auftrag (max. 50% Rabatt).

So beginnt Ihr Anwalt nicht mit einem leeren Blatt.

Die Beispiele zeigen vollständige Fallbearbeitungen — jedes Dokument so, wie es der Kunde erhält. Ihr persönliches Werk wird auf Ihren Fall zugeschnitten und kann direkt eingesetzt oder als strukturierte Grundlage anwaltlich weiterbearbeitet werden.

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