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Zustimmung unter Bedingungen an die Mieterin
Brunnmatt Immobilien AG
Effingerstrasse 114
3008 Bern
EINSCHREIBEN
Sennhauser Küchenbau AG
Freiburgstrasse 261
3018 Bern
Bern, 17. August 2026
Freiburgstrasse 261, 3018 Bern — Übertragung des Mietverhältnisses auf die Livora Home GmbH: Zustimmung unter Bedingungen
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 21. Juli 2026, mit dem Sie das Mietobjekt auf den 30. September 2026 vorzeitig zurückgeben und uns die Livora Home GmbH, Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern, als Übernehmerin vorschlagen.
Wir haben die eingereichten Unterlagen geprüft: den Handelsregisterauszug vom 6. April 2022, den Betreibungsregisterauszug vom 17. Juli 2026, den Auszug aus der Jahresrechnung 2025 sowie die Bereitschaftserklärung der Livora Home GmbH vom 20. Juli 2026.
1. Zustimmung im Grundsatz
Wir stimmen der Übertragung des Mietverhältnisses auf die Livora Home GmbH per 1. Oktober 2026 zu (Art. 263 OR). Die Zustimmung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen und wird mit der Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung nach Ziffer 7 wirksam.
2. Zweckbestimmung
Ziffer 3 des Mietvertrags vom 8. Februar 2021 lässt ausschliesslich die Nutzung als Küchenausstellung mit angegliederter Schreinerwerkstatt zu. Die Livora Home GmbH beabsichtigt gemäss Ziffer 4 ihrer Erklärung den Betrieb einer Möbelausstellung mit angegliedertem Lager. Das ist eine Änderung des Verwendungszwecks und bedarf unserer Zustimmung.
Wir stimmen der Zweckänderung zu, sofern Ziffer 3 des Mietvertrags in der Übernahmevereinbarung entsprechend angepasst wird und die Übernehmerin bestätigt, dass für die vorgesehene Nutzung keine über die bestehenden hinausgehenden Bewilligungen erforderlich sind; andernfalls beschafft sie diese auf eigene Kosten vor der Aufnahme des Betriebs.
Die acht Aussenparkplätze bleiben in Zahl und Zuteilung unverändert. Ein Anspruch auf zusätzliche Parkierungsmöglichkeiten auf dem Areal besteht nicht.
3. Bauliche Anpassungen
Ziffer 5 der Bereitschaftserklärung kündigt bauliche Anpassungen an, namentlich die Entfernung zweier nichttragender Trennwände im hinteren Werkstattbereich sowie eine Anpassung der Beleuchtung. Nach Ziffer 12 des Mietvertrags bedürfen bauliche Veränderungen unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung.
Wir stellen die Zustimmung in Aussicht, sobald uns die Übernehmerin die Arbeiten mit Plan und Beschrieb eingereicht hat. Die Kosten trägt die Übernehmerin. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der ursprüngliche Zustand auf ihre Kosten wiederherzustellen, sofern wir nicht schriftlich auf den Rückbau verzichten.
4. Sicherheitsleistung
Die Übernehmerin leistet vor der Übergabe eine Sicherheit von CHF 25'350.00 auf einem auf ihren Namen lautenden Mietkautionskonto und weist die Hinterlegung nach. Die bestehende Sicherheit der Sennhauser Küchenbau AG geben wir frei, sobald die neue Sicherheit hinterlegt und das Übergabeprotokoll unterzeichnet ist.
5. Übrige Vertragsbedingungen
Im Übrigen wird das Mietverhältnis zu unveränderten Bedingungen fortgeführt, insbesondere zum Nettomietzins von CHF 8'450.00 zuzüglich der Nebenkostenpauschale von CHF 950.00 und für die feste Dauer bis zum 31. März 2030 gemäss Ziffer 4 des Mietvertrags.
6. Weiterhaftung der bisherigen Mieterin
Mit dem Eintritt der Übernehmerin werden Sie von Ihren Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis befreit. Sie haften jedoch von Gesetzes wegen solidarisch mit der Übernehmerin weiter, längstens für zwei Jahre ab der Übertragung, mithin bis zum 30. September 2028 (Art. 263 Abs. 4 OR).
Wir halten dies ausdrücklich fest, damit über den Umfang Ihrer Weiterhaftung von Anfang an Klarheit besteht.
7. Übernahmevereinbarung und Wirksamkeit
Die Übertragung wird mit der Unterzeichnung einer Übernahmevereinbarung zwischen Ihnen, der Übernehmerin und uns wirksam. Sie hält die Ziffern 2 bis 6 dieses Schreibens fest und regelt Übergabetermin, Zählerstände sowie die Abrechnung der Nebenkosten per 30. September 2026.
Wir bitten Sie um Ihre Rückmeldung bis zum 4. September 2026, damit die Übergabe geordnet vorbereitet werden kann. Bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gilt die Zustimmung als nicht erteilt und das Mietverhältnis besteht mit Ihnen unverändert fort.
Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Livora Home GmbH.
Freundliche Grüsse
Brunnmatt Immobilien AG
Kopie an: Livora Home GmbH, Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern