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Bestreitung der Kautionsabrechnung
Aline Brunner
Rosenweg 9
4600 Olten
EINSCHREIBEN
Hardegger Liegenschaften AG
Kirchgasse 12
4600 Olten
Olten, 17. August 2026
Bahnhofstrasse 47, 4600 Olten — Abrechnung der Mietsicherheit vom 28. Mai 2026: Bestreitung und Aufforderung zur Freigabe
Sehr geehrte Frau Hardegger-Meili
Ich beziehe mich auf Ihre Abrechnung vom 28. Mai 2026 und auf meine Nachrichten vom 2. Juni, 1. Juli und 14. August 2026, die unbeantwortet geblieben sind.
1. Malerarbeiten — CHF 1'950.00
Das gemeinsam unterzeichnete Rückgabeprotokoll vom 30. April 2026 hält unter Ziffer 4 ausdrücklich fest: «Wände und Decken: normale Abnutzung.»
Normale Abnutzung hat die Mieterschaft nicht zu vertreten (Art. 267 Abs. 1 OR). Ziffer 11 des Mietvertrags bestätigt dies ausdrücklich für Malerarbeiten. Die Position ist damit unbegründet.
Hinzu kommt: Die Wohnung war beim Einzug im April 2020 frisch gestrichen. Nach sechs Jahren Wohndauer ist eine Wandbemalung nach den üblichen Lebensdauertabellen weitgehend abgeschrieben. Selbst bei übermässiger Abnutzung — die das Protokoll gerade nicht festhält — wäre höchstens ein Restwert geschuldet, nicht der volle Offertbetrag.
2. Endreinigung — CHF 450.00
Die Wohnung wurde am 28. April 2026 durch die Glanzwerk Reinigungen GmbH gereinigt; die Rechnung über CHF 854.50 liegt bei. Das Rückgabeprotokoll hält die Reinigung fest und beanstandet sie nicht.
Eine zweite Reinigung wäre nur bei Mängeln geschuldet, die im Protokoll festzuhalten gewesen wären. Solche sind nicht vermerkt. Die Position entfällt.
3. Abdeckblech Küche — CHF 780.00
Den Kratzer bestreite ich nicht; er ist im Protokoll festgehalten und geht zu meinen Lasten.
Geschuldet ist jedoch nicht der Neupreis, sondern der Zeitwert. Das Abdeckblech war beim Einzug im April 2020 bereits vorhanden und wurde sechs Jahre lang genutzt. Bei einer üblichen Lebensdauer von fünfzehn Jahren beträgt der Restwert noch rund 60 Prozent, mithin CHF 468.00. Diesen Betrag anerkenne ich.
4. Meine Forderung
Ich fordere Sie auf, bis zum 8. September 2026 der Freigabe des Mietkautionskontos über CHF 4'350.00 abzüglich CHF 468.00, mithin über CHF 3'882.00, gegenüber der Regionalbank Olten schriftlich zuzustimmen und mir eine Kopie zuzustellen.
Bleibt eine Reaktion aus, werde ich die Schlichtungsbehörde in Mietsachen anrufen. Das Verfahren ist für beide Seiten kostenlos.
Freundliche Grüsse
Aline Brunner
Beilagen:
– Kopie des Rückgabeprotokolls vom 30. April 2026
– Rechnung der Glanzwerk Reinigungen GmbH vom 28. April 2026
– Kopie der Abrechnung vom 28. Mai 2026