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Rücktrittserklärung an den Anlagenbauer
Feldmoser Backwaren AG
Industriering 9
6210 Sursee
EINSCHREIBEN
Rotmond Anlagenbau GmbH
Toggenburgerstrasse 41
9500 Wil SG
Sursee, 17. August 2026
Teigportionier- und Dosieranlage RM-450, Serie-Nr. RM450-2511-088 — Rücktritt vom Kaufvertrag, eventualiter Minderung, Schadenersatz
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 11. Juli 2026, mit dem Sie unsere Mängelrüge vom 4. Juli 2026 zurückgewiesen haben.
1. Der Mangel steht fest
Das Gutachten der Bühlmann Prozesstechnik AG vom 22. Juli 2026 hält fest: Die verbauten Dosierpumpen Vekoflow DP-120 sind für Medien bis 400 mPa·s ausgelegt. Der verarbeitete Weizenteig weist 34'000 bis 51'000 mPa·s auf. Die Pumpen arbeiten damit dauerhaft weit ausserhalb ihres Auslegungsbereichs; der Spaltverschleiss beider Rotoren erklärt die fortschreitende Ungenauigkeit vollständig.
Damit fehlt der Anlage die zugesicherte Eigenschaft nach Ziffer 3 des Kaufvertrags: Portioniergenauigkeit plus/minus 2 Gramm im Dauerbetrieb mit Weizenteig.
2. Ihr Einwand der Bedienung ist widerlegt
Das Gutachten hält in Ziffer 4 fest, dass die verwendeten Rezepturen innerhalb der bei der Inbetriebnahme eingesetzten Bandbreite liegen und die vorgeschriebenen Spülzyklen durch die Betriebsdaten lückenlos belegt sind. Ein Bedienungsfehler ist nach Aktenlage und Befund ausgeschlossen.
3. Auf die Rügefrist können Sie sich nicht berufen
Sie machen geltend, die Ware gelte als genehmigt, weil wir erst am 4. Juli 2026 schriftlich gerügt haben.
Dem steht Art. 203 OR entgegen: Hat die Verkäuferin den Mangel absichtlich verschwiegen, kann sie sich auf eine verspätete Anzeige nicht berufen.
Die Vekoflow Pumpentechnik AG hat Ihnen am 3. November 2025 — mithin fünf Wochen vor der Lieferung — schriftlich mitgeteilt, die DP-120 sei für Weizenteig konstruktiv nicht geeignet, sie rechne mit fortschreitender Ungenauigkeit innerhalb weniger Monate und mit einem Ausfall des Rotors. Sie hat Ihnen die geeignete Baureihe DP-900 V genannt, eine schriftliche Bestätigung für die Auslieferung der DP-120 verlangt und eine Gewährleistung für den Einsatz in Teigmedien ausdrücklich abgelehnt.
Sie haben die DP-120 gleichwohl verbaut und uns davon nichts gesagt. Wir fordern Sie auf, Ihre Antwort an die Vekoflow Pumpentechnik AG sowie die zugehörige Bestellkorrespondenz herauszugeben.
4. Das Abnahmeprotokoll steht nicht entgegen
Der Mangel war bei der Inbetriebnahme äusserlich nicht erkennbar; er zeigt sich laut Gutachten erst nach drei bis vier Monaten Dauerbetrieb. Ein versteckter Mangel wird von einer vorbehaltlosen Übernahme nicht erfasst — und wegen Art. 203 OR kommt es darauf ohnehin nicht an.
5. Unsere Erklärung
Wir erklären hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag vom 14. Oktober 2025 und verlangen:
1. Rückerstattung des Kaufpreises von CHF 268'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 4. Juli 2026;
2. Abholung der Anlage auf Ihre Kosten und Wiederherstellung des Anschlusszustands unserer Teiglinie;
3. Ersatz des Produktionsausfalls von CHF 96'400.00 für die Zeit vom 26. Juni bis 10. August 2026, fortzuschreiben bis zur Behebung.
Für den Fall, dass die Rückabwicklung als unverhältnismässig beurteilt werden sollte, verlangen wir eventualiter die Herabsetzung des Kaufpreises um die Kosten der Instandstellung von CHF 61'400.00 zuzüglich Montage sowie den Ersatz des Produktionsausfalls.
6. Frist
Wir setzen Ihnen Frist bis zum 8. September 2026, um die Rückerstattung zu leisten und die Abholung zu terminieren. Nach unbenutztem Ablauf werden wir die Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Die Anlage steht bis dahin unverändert und unbenutzt; wir halten sie zur Besichtigung bereit.
Freundliche Grüsse
Feldmoser Backwaren AG
Beilagen:
– Gutachten Bühlmann Prozesstechnik AG vom 22. Juli 2026
– Ausdruck der E-Mail Vekoflow Pumpentechnik AG vom 3. November 2025
– Aufstellung Produktionsausfall per 12. August 2026