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Zwölf Tage, von denen niemand im Betrieb etwas wusste

CHF 38'450 vor der Verjährung gerettet

Der volle Werklohn aus einem Umbau von 2021 — eine Forderung, die wenige Tage später erloschen wäre.

Die gesamte Fallbearbeitung — jedes Werk im Wortlaut, so wie es unser Auftraggeber erhalten hat:

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Die Ausgangslage

Ein Elektrobetrieb hat 2021 die Gaststube und die Küche eines Landgasthofs neu verkabelt. Die Schlussrechnung über CHF 38'450 wurde nie bezahlt; es hiess immer, es komme, wenn der Betrieb wieder laufe. Der Inhaber kennt den Wirt seit zwanzig Jahren und möchte vor allem nichts zerschlagen.

Der Wendepunkt

Was der Kunde annahm Der Treuhänder hatte gesagt, es bestehe eine Verjährungsfrist von zehn Jahren; es sei also nicht dringend. Der Kunde wollte deshalb zuerst nochmals das Gespräch suchen.
Was tatsächlich galt Für Forderungen aus Arbeiten von Handwerkern gilt die fünfjährige Frist nach Art. 128 Ziffer 3 OR. Je nachdem, ob man an die Abnahme oder an die vertragliche Zahlungsfrist anknüpft, endet sie am 27. August oder am 12. Oktober 2026.

Woran wir es erkannt haben

An zwei Belegen. Das Abnahmedatum steht im Werkvertrag und im Rechnungstext; die Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag. Beide Lesarten sind vertretbar — deshalb wurde mit der früheren gerechnet. Ein Irrtum in diese Richtung kostet nichts, in die andere die ganze Forderung.

Was das Übersehen gekostet hätte

Verhandlungen, Mahnungen und mündliche Zusagen unterbrechen die Verjährung nicht (Art. 135 OR). Drei Mahnungen in fünf Jahren hatten rechtlich nichts bewirkt. Auch die Teilzahlung von 2023 half nicht: Ihr Zahlungszweck nannte ausdrücklich eine andere Rechnung.

Unsere Rückfrage vor der Bearbeitung

Wann wurde das Werk abgenommen und abgeliefert — gilt der 27. August 2021? Und wurde nach dem 3. März 2023 je schriftlich anerkannt, dass die Schlussrechnung offen ist? Davon hängt ab, ob Ihre Forderung in zwölf Tagen oder erst im Oktober verjährt.

Wir spekulieren nicht. Wo eine Angabe über das Ergebnis entscheidet, fragen wir nach, bevor wir schreiben.

Was der Kunde erhalten hat

Unser Auftraggeber: der ausführende Elektrobetrieb · Bestelltes Werk: Betreibungsbegehren inklusive Forderungsaufstellung · 4 Dokumente

LexWerk-Falllösung als PDF Ich habe ein ähnliches Problem

Dokument 1 von 4

Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt

Steinmann Elektro AG

Gewerbestrasse 9

4500 Solothurn

Gasthof Sonnenberg GmbH

Herrn Kurt Aeschlimann

Hauptstrasse 44

4534 Flumenthal

Solothurn, 15. August 2026

Schlussrechnung 2021-0431 — unser weiteres Vorgehen

Sehr geehrter Herr Aeschlimann

Wir arbeiten seit zwanzig Jahren zusammen, und dieses Schreiben fällt uns nicht leicht.

Unsere Schlussrechnung vom 12. September 2021 über CHF 38'450.00 für die Elektroarbeiten beim Umbau ist bis heute offen. Wir haben dreimal gemahnt, zuletzt im November 2024, und wir haben lange zugewartet, weil wir Ihre Situation kennen.

Wir müssen Ihnen mitteilen, dass wir heute ein Betreibungsbegehren eingereicht haben. Der Grund ist nicht mangelnde Geduld, sondern eine Frist: Forderungen aus Arbeiten von Handwerkern verjähren nach fünf Jahren. Für unsere Forderung läuft diese Frist in wenigen Tagen ab. Ein Gespräch, eine Mahnung oder eine Zusage hätten sie nicht gewahrt; das kann nach dem Gesetz nur die Betreibung, eine Klage oder eine schriftliche Anerkennung Ihrerseits.

Wir hätten das Gespräch gern zuerst geführt. Die Frist lässt es nicht zu.

Deshalb dieses Angebot: Melden Sie sich bei uns, und wir finden eine Lösung — eine Ratenvereinbarung, eine Stundung, was für Sie tragbar ist. Wir sind bereit, die Betreibung zurückzuziehen, sobald eine Vereinbarung steht. Ein Rückzug ist jederzeit möglich und hinterlässt nach drei Monaten keine Spur mehr im Auszug für Dritte.

Rufen Sie uns an. Wir sind unter der bekannten Nummer erreichbar.

Freundliche Grüsse

Steinmann Elektro AG
Markus Steinmann

Dokument 2 von 4

Betreibungsbegehren an das Betreibungsamt

Steinmann Elektro AG

Gewerbestrasse 9

4500 Solothurn

Betreibungsamt Region Solothurn

Amthausplatz 1

4500 Solothurn

Solothurn, 15. August 2026

Betreibungsbegehren gegen die Gasthof Sonnenberg GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir stellen hiermit das Begehren um Einleitung der Betreibung.

1. Gläubigerin

Steinmann Elektro AG, Gewerbestrasse 9, 4500 Solothurn, CHE-291.774.836.

2. Schuldnerin

Gasthof Sonnenberg GmbH, Hauptstrasse 44, 4534 Flumenthal.

3. Forderung

CHF 38'450.00 nebst Zins zu 5 Prozent seit dem 13. Oktober 2021.

4. Forderungsurkunde und Forderungsgrund

Werkvertrag vom 3. Mai 2021 über Elektroinstallationen beim Umbau von Gaststube und Küche im Betrieb der Schuldnerin, ausgeführt von Mai bis August 2021, abgenommen am 27. August 2021. Schlussrechnung Nr. 2021-0431 vom 12. September 2021 über CHF 38'450.00, zahlbar innert 30 Tagen. Die Rechnung ist unbezahlt geblieben. Gemahnt wurde am 20. Oktober 2021, am 14. März 2022 und am 8. November 2024.

5. Hinweis zu Teilzahlungen

Die am 3. März 2023 eingegangene Zahlung von CHF 6'000.00 betraf gemäss der Mitteilung der Zahlenden die Rechnung Nr. 2022-0188 (Servicearbeiten Kühlanlage) und wurde entsprechend verbucht. Sie berührt die hier in Betreibung gesetzte Forderung nicht.

Wir ersuchen um Ausstellung und Zustellung des Zahlungsbefehls.

Freundliche Grüsse

Steinmann Elektro AG
Markus Steinmann, Verwaltungsratspräsident

Beilagen:

– Werkvertrag vom 3. Mai 2021

– Schlussrechnung Nr. 2021-0431 vom 12. September 2021

– Mahnung vom 8. November 2024

– Gutschriftsanzeige vom 3. März 2023

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Ihr nächster Schritt

— Rechtsdokumente und Rechtsschriften zum Fixpreis

Ihr nächster Schritt — Betreibung und Verjährung (Auftrag LW-BSP-2026-H01)

1. Was Sie erhalten haben

• Betreibungsbegehren — unterschriftsreif für das Betreibungsamt.

• Begleitschreiben an die Schuldnerin — erklärt den Schritt und bietet das Gespräch an.

• Dieses Hinweisblatt — warum es eilt und in welcher Reihenfolge.

• FAQ — die häufigsten Anschlussfragen.

2. Ihr Treuhänder irrt: es sind fünf Jahre, nicht zehn

Für Forderungen aus Arbeiten von Handwerkern gilt die fünfjährige Verjährungsfrist nach Art. 128 Ziffer 3 OR. Die zehnjährige Frist gilt nur, wo das Gesetz nichts anderes bestimmt — hier bestimmt es etwas anderes.

Damit ist Ihre Forderung aus dem Jahr 2021 nicht bis 2031 gesichert, sondern läuft in diesen Tagen ab.

3. Zwei mögliche Fristenden — wir rechnen mit dem früheren

Der Beginn der Frist ist juristisch nicht eindeutig:

• Knüpft man an die Fälligkeit mit Ablieferung des Werks an, begann sie mit der Abnahme am 27. August 2021. Dann verjährt die Forderung am 27. August 2026 — in zwölf Tagen.

• Knüpft man an die vertragliche Zahlungsfrist von 30 Tagen an, begann sie am 12. Oktober 2021. Dann verjährt sie am 12. Oktober 2026.

Wir rechnen mit dem 27. August. Der Grund ist einfach: Liegen wir mit dem frühen Datum falsch, haben Sie sechs Wochen zu früh betrieben — das kostet nichts. Liegen wir mit dem späten Datum falsch, ist Ihre Forderung von CHF 38'450 erloschen. Diese Rechnung geht nur in eine Richtung.

4. Die Reihenfolge — und warum wir Ihrem Wunsch widersprechen

Sie wollten zuerst nochmals mit Herrn Aeschlimann reden. Das verstehen wir, und wir haben es Ihnen nicht ausgeredet, sondern umgestellt.

Nur bestimmte Handlungen unterbrechen die Verjährung (Art. 135 OR): eine schriftliche Anerkennung durch die Schuldnerin, eine Betreibung, ein Schlichtungsgesuch oder eine Klage. Gespräche, Mahnungen, Telefonate und mündliche Zahlungszusagen unterbrechen nicht. Ihre drei Mahnungen haben rechtlich nichts bewirkt.

1. Betreibungsbegehren heute oder morgen einreichen.

2. Gleichzeitig das Begleitschreiben an Herrn Aeschlimann senden. Es erklärt, warum der Schritt nötig war, und bietet ausdrücklich eine Lösung an.

3. Danach das Gespräch führen. Sie können die Betreibung jederzeit zurückziehen.

5. Zur Zahlung von 2023

Die CHF 6'000 vom 3. März 2023 unterbrechen die Verjährung dieser Forderung nicht. Der Zahlungszweck nennt ausdrücklich die Rechnung 2022-0188, und so haben Sie sie auch verbucht. Hätte die Zahlung dieser Rechnung gegolten, wäre die Frist damals neu angelaufen und Sie hätten bis 2028 Zeit. Wir haben das geprüft; es ist nicht so.

6. Was danach passieren kann

Die Schuldnerin kann Rechtsvorschlag erheben. Dann ist die Verjährung zwar unterbrochen, die Betreibung aber gestoppt; für den weiteren Weg braucht es die Rechtsöffnung oder eine Klage. Das ist nicht Gegenstand dieses Auftrags.

Ein Rückzug der Betreibung ist jederzeit möglich. Nach drei Monaten kann die Schuldnerin zudem die Nichtbekanntgabe verlangen; der Eintrag belastet sie also nicht dauerhaft, wenn Sie sich einigen.

7. Was offen bleibt

• Der genaue Fristbeginn ist rechtlich nicht abschliessend geklärt. Wir rechnen konservativ.

• Ob die Schuldnerin zahlungsfähig ist, wissen wir nicht. Eine Betreibung sagt nichts über die Einbringlichkeit.

• Verzugszins und Betreibungskosten sind im Begehren enthalten, aber nicht durchsetzungsgarantiert.

• Wir geben keine Prognose ab und versprechen kein Ergebnis.

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Häufige Anschlussfragen

— Rechtsdokumente und Rechtsschriften zum Fixpreis

Häufige Anschlussfragen (Auftrag LW-BSP-2026-H01)

Unser Treuhänder sagte zehn Jahre. Wer hat recht?

Für Arbeiten von Handwerkern gilt Art. 128 Ziffer 3 OR mit fünf Jahren. Die zehnjährige Frist von Art. 127 OR greift nur, wo keine besondere Regel besteht.

Zerstört die Betreibung unser Verhältnis zum Wirt?

Deshalb liegt das Begleitschreiben bei. Es erklärt, dass der Schritt der Frist geschuldet ist, und bietet ausdrücklich eine Ratenlösung an. Sie können die Betreibung zurückziehen, sobald eine Vereinbarung steht.

Hätte eine Mahnung nicht gereicht?

Nein. Mahnungen unterbrechen die Verjährung nicht. Das können nur eine schriftliche Anerkennung, eine Betreibung, ein Schlichtungsgesuch oder eine Klage.

Was ist mit der Teilzahlung von 2023?

Sie betraf laut Zahlungszweck eine andere Rechnung und wurde so verbucht. Auf die hier betriebene Forderung wirkt sie sich nicht aus.

Was kostet die Betreibung?

Das Betreibungsamt erhebt eine Gebühr nach Streitwert; Sie strecken sie vor. Bei Erfolg sind die Kosten von der Schuldnerin zu tragen.

Ich habe eine Rückfrage zum Werk.

Rückfragen zum gelieferten Werk beantworten wir über Ihre Auftragsseite. Ändert oder ergänzt sich der Sachverhalt, ist das ein neuer Auftrag (max. 50% Rabatt).

So beginnt Ihr Anwalt nicht mit einem leeren Blatt.

Die Beispiele zeigen vollständige Fallbearbeitungen — jedes Dokument so, wie es der Kunde erhält. Ihr persönliches Werk wird auf Ihren Fall zugeschnitten und kann direkt eingesetzt oder als strukturierte Grundlage anwaltlich weiterbearbeitet werden.

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