Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung
Eine unberechtigte Betreibung steht in Ihrem Register und schadet Ihnen. Wir stellen das Gesuch, dass sie Dritten nicht mehr bekanntgegeben wird.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer Rechtsvorschlag erhoben hat und seit über drei Monaten nichts mehr gehört hat
- Wer die Forderung bezahlt hat oder die Betreibung zurückgezogen wurde
- Wer bei Wohnungssuche oder Stellenwechsel unter dem Eintrag leidet
Das ist enthalten
- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung — auf Ihren Fall zugeschnitten und unterschriftsreif
- Gesuch ans Betreibungsamt mit Begründung
- Hinweisblatt zum Unterschied zwischen Nichtbekanntgabe und Eintrag
- Beilagenstruktur mit Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und den nächsten Schritten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Das Betreibungsamt gibt Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn die betriebene Person Rechtsvorschlag erhoben hat und die Gläubigerschaft nach Ablauf von drei Monaten kein Rechtsöffnungs- oder Klageverfahren eingeleitet hat (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG). Der Eintrag selbst bleibt bestehen.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Zahlungsbefehl erhalten: Was jetzt zählt
Was nicht enthalten ist
Der Eintrag bleibt im Register bestehen; er wird Dritten lediglich nicht mehr bekanntgegeben.
Häufige Fragen
Worauf muss ich rechtlich achten?
Das Betreibungsamt gibt Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn die betriebene Person Rechtsvorschlag erhoben hat und die Gläubigerschaft nach Ablauf von drei Monaten kein Rechtsöffnungs- oder Klageverfahren eingeleitet hat (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG). Der Eintrag selbst bleibt bestehen.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Am wichtigsten sind: Zahlungsbefehl; Betreibungsregisterauszug; Zahlungsbelege; Korrespondenz mit der Gläubigerschaft. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 190). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.