Aufforderung an den Gläubiger zum Rückzug der Betreibung
Die Betreibung war unberechtigt oder die Forderung ist bezahlt. Wir fordern die Gläubigerschaft schriftlich zum Rückzug auf.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer bezahlt hat und den Rückzug verlangen will
- Wer eine unberechtigte Betreibung aus der Welt schaffen möchte
- Wer vor dem Gesuch um Nichtbekanntgabe den direkten Weg versucht
Das ist enthalten
- Aufforderung an den Gläubiger zum Rückzug der Betreibung — auf Ihren Fall zugeschnitten und unterschriftsreif
- Aufforderung zum Rückzug mit Frist
- Hinweis auf die Folgen für das Betreibungsregister
- Beilagenstruktur mit Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und den nächsten Schritten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Nur die Gläubigerschaft kann eine Betreibung zurückziehen. Nach dem Rückzug wird die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Zahlungsbefehl erhalten: Was jetzt zählt
Was nicht enthalten ist
Nur die Gläubigerschaft kann zurückziehen; wir können sie dazu nicht zwingen.
Häufige Fragen
Worauf muss ich rechtlich achten?
Nur die Gläubigerschaft kann eine Betreibung zurückziehen. Nach dem Rückzug wird die Betreibung Dritten nicht mehr bekanntgegeben (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG).
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Am wichtigsten sind: Zahlungsbefehl; Zahlungsbelege; Korrespondenz. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 120). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.