Verjährungseinrede / Zurückweisung einer verjährten Forderung
Eine alte Forderung taucht wieder auf. Wir prüfen die Angaben zur Verjährung und weisen die Forderung mit der Verjährungseinrede zurück.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer nach Jahren erstmals wieder gemahnt wird
- Wer nie etwas anerkannt oder bezahlt hat
- Wer die Einrede formal richtig erheben muss
Das ist enthalten
- Verjährungseinrede / Zurückweisung einer verjährten Forderung — auf Ihren Fall zugeschnitten und unterschriftsreif
- Zurückweisung mit ausdrücklicher Verjährungseinrede
- Darstellung der Zeitachse aus Ihren Angaben
- Beilagenstruktur mit Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und den nächsten Schritten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die ordentliche Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, für periodische Leistungen und viele Alltagsforderungen fünf Jahre (Art. 127 f. OR). Anerkennung oder Betreibung unterbrechen die Verjährung (Art. 135 OR).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Zahlungsbefehl erhalten: Was jetzt zählt
Was nicht enthalten ist
Die Verjährung wird nie von Amtes wegen berücksichtigt — sie muss erhoben werden.
Häufige Fragen
Worauf muss ich rechtlich achten?
Die ordentliche Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, für periodische Leistungen und viele Alltagsforderungen fünf Jahre (Art. 127 f. OR). Anerkennung oder Betreibung unterbrechen die Verjährung (Art. 135 OR).
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Am wichtigsten sind: Mahnungen und Rechnungen; alte Verträge; Zahlungsbelege. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 190). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.