Fixpreis CHF 350

Werkvertrag erstellen lassen

Beim Werkvertrag schulden Sie oder Ihr Gegenüber ein konkretes Ergebnis. Wir erstellen einen Werkvertrag, der Werk, Preis, Termine, Abnahme und die Mängelrechte klar regelt — damit am Ende keine Unklarheiten bleiben.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Werkvertrag richtet sich nach Art. 363 ff. OR. Bei Mängeln stehen dem Besteller je nach Fall Nachbesserung, Minderung oder Wandelung zu (Art. 368 OR); die Rüge hat rechtzeitig zu erfolgen.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Werkvertrag und Auftrag?

Der Werkvertrag schuldet einen bestimmten Erfolg, das Werk (Art. 363 OR). Der Auftrag schuldet nur ein sorgfältiges Tätigwerden. Das wirkt sich auf Haftung und Vergütung aus.

Wie ist der Preis geregelt?

Als Festpreis oder nach Aufwand. Bei einem ungefähren Kostenansatz gelten besondere Regeln, wenn er wesentlich überschritten wird (Art. 375 OR). Wir halten die Grundlage klar fest.

Welche Rechte habe ich bei Mängeln?

Je nach Fall Nachbesserung, Minderung des Preises oder Wandelung (Art. 368 OR). Voraussetzung ist eine rechtzeitige Mängelrüge nach der Abnahme.

Kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?

Der Besteller kann gegen volle Entschädigung jederzeit zurücktreten (Art. 377 OR). Wir regeln die Folgen einer vorzeitigen Beendigung klar.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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