Fixpreis CHF 350

Betreibungsbegehren erstellen lassen

Ein Kunde zahlt trotz Mahnung nicht? Mit einem korrekten Betreibungsbegehren leiten Sie beim zuständigen Betreibungsamt die Betreibung ein. Wir bereiten das Begehren vollständig und einreichfertig vor — mit den richtigen Angaben zu Forderung, Grund und Schuldner.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Einleitung der Betreibung durch das Betreibungsbegehren nach Art. 67 ff. SchKG; das Betreibungsamt stellt darauf den Zahlungsbefehl zu (Art. 69 SchKG).

Häufige Fragen

Brauche ich vor der Betreibung eine Mahnung?

Rechtlich ist eine Mahnung für die Einleitung der Betreibung nicht zwingend. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil viele Schuldner spätestens darauf reagieren und Sie so Kosten sparen.

Was kostet die Betreibung beim Amt?

Das Betreibungsamt erhebt eine Gebühr, die sich nach der Forderungshöhe richtet. Diese amtliche Gebühr ist nicht im Fixpreis enthalten; Sie bezahlen sie direkt dem Amt und können sie dem Schuldner belasten.

Was passiert, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt?

Dann ist die Betreibung vorerst gestoppt. Sie müssen den Rechtsvorschlag beseitigen — je nach Fall mit einem Rechtsöffnungsgesuch. Auch dafür erstellen wir das passende Dokument.

Welches Betreibungsamt ist zuständig?

In der Regel das Amt am Wohnsitz (natürliche Person) oder Sitz (juristische Person) des Schuldners. Wir nennen Ihnen das zuständige Amt im Hinweisblatt.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt das einreichfertige Begehren in Ihrem Kundenbereich.

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