Rechtsöffnungsgesuch erstellen lassen
Der Schuldner hat Rechtsvorschlag erhoben und die Betreibung steht still? Mit einem Rechtsöffnungsgesuch beseitigen Sie den Rechtsvorschlag beim Gericht. Wir bereiten das Gesuch — provisorisch oder definitiv — mit der passenden Begründung und den Beilagen vor.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Gläubiger, deren Betreibung durch einen Rechtsvorschlag gestoppt wurde
- Wer über einen Titel verfügt (Urteil, Schuldanerkennung, Vertrag)
- Wer die Betreibung fortsetzen und pfänden lassen will
Das ist enthalten
- Eingabefertiges Rechtsöffnungsgesuch für das zuständige Gericht
- Prüfung, ob provisorische oder definitive Rechtsöffnung in Frage kommt
- Begründung gestützt auf Ihren Titel und die Betreibungsangaben
- Hinweisblatt zu Frist, Kostenvorschuss und weiterem Ablauf
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die definitive Rechtsöffnung setzt einen vollstreckbaren Titel voraus (Art. 80 f. SchKG), die provisorische eine Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG). Zuständig ist das Gericht am Betreibungsort; über das Gesuch wird im summarischen Verfahren entschieden.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Betreibung in der Schweiz: der Überblick
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen provisorischer und definitiver Rechtsöffnung?
Die definitive Rechtsöffnung stützt sich auf ein Urteil oder einen gleichgestellten Titel (Art. 80 SchKG). Die provisorische genügt bei einer unterschriebenen Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG). Wir prüfen, was auf Ihren Fall passt.
Bis wann muss ich das Gesuch einreichen?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, aber die Betreibung verfällt ein Jahr nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Reichen Sie das Gesuch deshalb zügig ein.
Was kostet das Rechtsöffnungsverfahren?
Das Gericht erhebt eine Gerichtsgebühr und verlangt meist einen Kostenvorschuss. Diese amtlichen Kosten sind nicht im Fixpreis enthalten; sie können der Gegenpartei auferlegt werden.
Was, wenn die provisorische Rechtsöffnung erteilt wird?
Dann kann der Schuldner innert 20 Tagen mit einer Aberkennungsklage reagieren. Tut er das nicht, wird die Rechtsöffnung definitiv und die Betreibung geht weiter.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt das eingabefertige Gesuch in Ihrem Kundenbereich.
Kann ich das Werk meiner Anwältin oder meinem Anwalt übergeben?
Ja. Sie erhalten die Word-Datei mit Sachverhalt, Argumentation und Beilagenstruktur. Ihre Kanzlei kann darauf aufbauen, prüfen, redigieren und ergänzen, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen — das spart Honorarstunden.