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Darlehensvertrag erstellen lassen

Wer Geld verleiht, sollte die Bedingungen schriftlich festhalten. Wir erstellen einen Darlehensvertrag mit klaren Regelungen zu Betrag, Zins, Rückzahlung und allfälligen Sicherheiten — für Geschäftsdarlehen ebenso wie zwischen Firmen und Beteiligten.

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  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Darlehensvertrag richtet sich nach Art. 312 ff. OR. Ein Zins ist im kaufmännischen Verkehr auch ohne ausdrückliche Abrede geschuldet (Art. 313 OR); ohne Kündigungsregelung gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist.

Häufige Fragen

Muss ein Darlehen verzinst werden?

Unter Unternehmen gilt ein Zins auch ohne ausdrückliche Abrede als vereinbart (Art. 313 OR). Wir halten Zinssatz und Fälligkeit klar fest.

Wie wird die Rückzahlung geregelt?

Als Einmalzahlung oder in Raten, mit oder ohne festes Enddatum. Fehlt eine Regelung, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Wochen (Art. 318 OR).

Sind Sicherheiten sinnvoll?

Bei grösseren Beträgen ja. Wir können Sicherheiten wie eine Bürgschaft oder Verpfändung vorsehen und im Vertrag verankern.

Warum überhaupt schriftlich?

Ein schriftlicher Vertrag dient als klarer Beweis über Betrag und Bedingungen. Das erspart im Streitfall aufwändige Beweisfragen.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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