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Privater Darlehensvertrag erstellen lassen

Geld unter Freunden oder in der Familie führt schnell zu Missverständnissen. Ein schriftlicher Darlehensvertrag hält Betrag, Rückzahlung und allfälligen Zins fest — sachlich, fair und im Streitfall beweisbar.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Darlehensvertrag richtet sich nach Art. 312 ff. OR. Im privaten Verkehr ist ein Zins nur geschuldet, wenn er vereinbart wurde (Art. 313 Abs. 1 OR). Ohne Kündigungsregelung gilt eine Frist von sechs Wochen (Art. 318 OR).

Häufige Fragen

Muss ich Zins verlangen?

Nein. Unter Privatpersonen ist ein Zins nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde (Art. 313 Abs. 1 OR).

Warum brauche ich einen schriftlichen Vertrag?

Er beweist Betrag und Bedingungen. Ohne Vertrag steht im Streitfall Aussage gegen Aussage, was die Durchsetzung erheblich erschwert.

Wann muss zurückgezahlt werden?

Wie vereinbart. Fehlt eine Abrede, kann das Darlehen mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden (Art. 318 OR).

Was, wenn nicht zurückgezahlt wird?

Dann können Sie mahnen und die Forderung betreiben. Der schriftliche Vertrag ist dabei eine wertvolle Grundlage.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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