Fixpreis CHF 350

Einsprache gegen die Krankenkasse

Ihre Krankenkasse lehnt eine Leistung ab oder kürzt sie? Gegen eine Verfügung können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben. Wir begründen sie sachlich, ordnen die Arztberichte ein und stellen klare Anträge.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Gegen Verfügungen der Krankenversicherung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden (Art. 52 ATSG). Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. Gegen den Einspracheentscheid steht die Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht offen (Art. 56 ff. ATSG).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache in der Sozialversicherung: der Überblick

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

30 Tage ab Zustellung der Verfügung (Art. 52 ATSG). Die Frist ist gesetzlich und nicht erstreckbar.

Ist ein Schreiben schon eine Verfügung?

Nicht immer. Massgebend ist, ob eine formelle Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung vorliegt. Sonst können Sie eine solche verlangen.

Kostet die Einsprache etwas?

Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können erst im Gerichtsverfahren anfallen.

Was hilft bei der Begründung?

Aussagekräftige Arztberichte und eine klare Darstellung, weshalb die Leistung geschuldet ist.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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