Einsprache gegen die Krankenkasse
Ihre Krankenkasse lehnt eine Leistung ab oder kürzt sie? Gegen eine Verfügung können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben. Wir begründen sie sachlich, ordnen die Arztberichte ein und stellen klare Anträge.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Versicherte mit abgelehnter oder gekürzter Leistung
- Wer eine Verfügung der Krankenkasse überprüfen lassen will
- Wer die 30-tägige Einsprachefrist wahren muss
Das ist enthalten
- Individuelle Einsprache an die Krankenkasse
- Sachliche Begründung mit klaren Anträgen
- Einordnung von Arztberichten und Unterlagen
- Hinweisblatt zu Frist, Kosten und Beschwerdeweg
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Gegen Verfügungen der Krankenversicherung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden (Art. 52 ATSG). Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. Gegen den Einspracheentscheid steht die Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht offen (Art. 56 ff. ATSG).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache in der Sozialversicherung: der Überblick
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit?
30 Tage ab Zustellung der Verfügung (Art. 52 ATSG). Die Frist ist gesetzlich und nicht erstreckbar.
Ist ein Schreiben schon eine Verfügung?
Nicht immer. Massgebend ist, ob eine formelle Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung vorliegt. Sonst können Sie eine solche verlangen.
Kostet die Einsprache etwas?
Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können erst im Gerichtsverfahren anfallen.
Was hilft bei der Begründung?
Aussagekräftige Arztberichte und eine klare Darstellung, weshalb die Leistung geschuldet ist.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.