Einsprache im Sozialhilfeverfahren
Ihre Sozialhilfe wurde gekürzt, eingestellt oder verweigert? Gegen den Entscheid können Sie sich wehren. Da die Sozialhilfe kantonal geregelt ist, richten wir das Rechtsmittel exakt nach der Rechtsmittelbelehrung Ihres Entscheids aus.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Personen mit einem belastenden Sozialhilfeentscheid
- Wer eine Kürzung oder Einstellung anfechten will
- Wer die Frist der Rechtsmittelbelehrung wahren muss
Das ist enthalten
- Individuelles Rechtsmittel an die zuständige Stelle
- Ausrichtung auf die kantonale Rechtsmittelbelehrung
- Sachliche Begründung mit klaren Anträgen
- Hinweisblatt zu Frist, Verfahren und aufschiebender Wirkung
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Sozialhilfe ist kantonal geregelt; Rechtsmittelweg und Frist ergeben sich aus dem kantonalen Recht und der Rechtsmittelbelehrung des Entscheids. Häufig beträgt die Frist 30 Tage. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verfassungsrechtlich garantiert (Art. 29 Abs. 2 BV).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache in der Sozialversicherung: der Überblick
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für mich?
Das richtet sich nach kantonalem Recht; massgebend ist die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Entscheid. Häufig sind es 30 Tage.
An wen richte ich das Rechtsmittel?
An die in der Rechtsmittelbelehrung genannte Stelle. Eine Eingabe an die falsche Behörde kann Zeit kosten.
Hat das Rechtsmittel aufschiebende Wirkung?
Das hängt vom kantonalen Recht und vom Entscheid ab. Gegebenenfalls ist die Wiederherstellung ausdrücklich zu beantragen.
Was, wenn ich die Frist verpasst habe?
Dann bleibt allenfalls ein Wiedererwägungsgesuch. Die Erfolgsaussichten sind aber deutlich geringer.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.