Einsprache Sozialversicherung für Unternehmen
Eine Verfügung der Ausgleichskasse, der AHV oder der SUVA belastet Ihr Unternehmen zu Unrecht? Mit einer fristgerechten Einsprache verlangen Sie die Überprüfung. Wir begründen sie sachlich und stellen klare Anträge — innert der 30-tägigen Frist.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Unternehmen mit Verfügungen von Ausgleichskasse, AHV oder SUVA
- Wer Beitragsverfügungen oder Statusfragen bestreiten will
- Wer die 30-tägige Einsprachefrist wahren muss
Das ist enthalten
- Individuelle Einsprache an den Sozialversicherungsträger
- Sachliche Begründung mit klaren Anträgen
- Bezugnahme auf Ihre Unterlagen und Angaben
- Hinweisblatt zu Frist, Kosten und Beschwerdeweg
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Gegen Verfügungen der Sozialversicherung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden (Art. 52 ATSG). Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenlos; gegen den Einspracheentscheid steht die Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht offen (Art. 56 ff. ATSG).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache in der Sozialversicherung: der Überblick
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit?
30 Tage ab Zustellung der Verfügung (Art. 52 ATSG). Die Frist ist gesetzlich und nicht erstreckbar.
Kostet die Einsprache etwas?
Das Einspracheverfahren ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können erst im späteren Gerichtsverfahren anfallen.
Worum geht es bei Statusfragen?
Häufig um die Abgrenzung selbstständig oder unselbstständig. Die Ausgleichskasse beurteilt das eigenständig; die Einsprache ist der Weg zur Überprüfung.
Was passiert nach der Einsprache?
Der Versicherungsträger erlässt einen Einspracheentscheid. Bleibt er negativ, steht die Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht offen.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.