Fixpreis CHF 290

Korrespondenz mit der Versicherung (Firma)

Ihre Versicherung lehnt die Deckung ab oder kürzt die Leistung? Ein fundiertes Schreiben mit Bezug auf Police und Bedingungen bringt Bewegung in den Fall. Wir formulieren Ihre Position sachlich und stellen klare Anträge.

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  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt Anzeige-, Melde- und Leistungspflichten (VVG). Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren fünf Jahre nach Eintritt der begründenden Tatsache (Art. 46 VVG). Massgebend sind zudem Police und Allgemeine Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen

Was, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Setzen Sie eine klare Frist und dokumentieren Sie den Verlauf. Danach kommen die Ombudsstelle oder der Rechtsweg in Betracht.

Wie lange kann ich Ansprüche stellen?

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren fünf Jahre nach Eintritt der begründenden Tatsache (Art. 46 VVG).

Sind die AVB immer verbindlich?

Sie gelten, wenn sie gültig einbezogen wurden. Ungewöhnliche Klauseln ohne besonderen Hinweis können unbeachtlich sein.

Bringt die Ombudsstelle etwas?

Sie vermittelt kostenlos und ist oft ein sinnvoller Zwischenschritt vor einem Gerichtsverfahren.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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