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Fristerstreckungsgesuch erstellen lassen

Sie brauchen mehr Zeit für eine behördliche Eingabe? Behördlich angesetzte Fristen lassen sich auf begründetes Gesuch hin oft erstrecken. Wir formulieren das Gesuch sachlich und weisen darauf hin, wo eine Erstreckung ausgeschlossen ist.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Behördlich angesetzte Fristen können aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn das Gesuch vor Ablauf gestellt wird (vgl. Art. 22 VwVG und entsprechende kantonale Bestimmungen). Gesetzliche Fristen wie die Einsprachefrist sind dagegen nicht erstreckbar.

Häufige Fragen

Welche Fristen sind erstreckbar?

Nur behördlich angesetzte Fristen. Gesetzliche Fristen wie die 30-tägige Einsprachefrist können nicht erstreckt werden.

Bis wann muss ich das Gesuch stellen?

Vor Ablauf der laufenden Frist. Ein verspätetes Gesuch wird in der Regel abgewiesen.

Wie begründe ich die Erstreckung?

Mit konkreten, nachvollziehbaren Gründen wie Beschaffung von Unterlagen oder Abwesenheit. Blosse Bequemlichkeit genügt nicht.

Was, wenn die Frist doch gesetzlich ist?

Dann müssen Sie fristgerecht handeln. Wir weisen Sie darauf hin und zeigen Alternativen wie eine vorsorgliche Eingabe auf.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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