Fixpreis CHF 290

Einsprache Steuern für Unternehmen

Die Veranlagung Ihres Unternehmens weicht von der Deklaration ab oder rechnet Positionen auf? Mit einer fristgerechten Einsprache verlangen Sie die Korrektur. Wir begründen die Einsprache sachlich und stellen die richtigen Anträge — fristwahrend innert 30 Tagen.

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  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Gegen die Veranlagungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Einsprache erhoben werden (Art. 132 DBG; kantonal gestützt auf Art. 48 StHG). Die Frist ist gesetzlich und nicht erstreckbar; für juristische Personen gelten dieselben Grundsätze.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache bei Steuern und Bussen: der Überblick

Häufige Fragen

Wie lange läuft die Einsprachefrist?

30 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung (Art. 132 DBG). Die Frist ist nicht erstreckbar; massgebend ist der rechtzeitige Versand.

Wer unterzeichnet die Einsprache für die Firma?

Eine zeichnungsberechtigte Person oder eine bevollmächtigte Vertretung. Wir bereiten das Dokument so vor, dass die Unterzeichnung eindeutig ist.

Können wir zusätzliche Belege nachreichen?

Ja. Sie können die Einsprache mit Belegen untermauern. Wir weisen im Schreiben auf die beigelegten oder nachzureichenden Unterlagen hin.

Was, wenn der Einspracheentscheid negativ ausfällt?

Dann steht der Rekurs beziehungsweise die Beschwerde an die nächste Instanz offen. Das Einsprecheverfahren ist der notwendige erste Schritt.

Wie schnell erhalten wir das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihre Einsprache im Kundenbereich bereit.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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