Fixpreis CHF 690

Statuten erstellen lassen (GmbH/AG)

Die Statuten sind das Grundgesetz Ihrer Gesellschaft. Wir erstellen Statuten für Ihre GmbH oder AG mit den gesetzlich nötigen und den sinnvollen fakultativen Inhalten — als solide Grundlage für Gründung oder Anpassung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Statuten der AG richten sich nach Art. 620 ff. OR, jene der GmbH nach Art. 772 ff. OR. Bestimmte Inhalte sind gesetzlich vorgeschrieben; die Gründung bedarf der öffentlichen Beurkundung und des Handelsregistereintrags.

Mehr zum Thema im Ratgeber: GmbH oder AG gründen: Statuten, ABV und Protokolle

Häufige Fragen

Was muss zwingend in den Statuten stehen?

Unter anderem Firma, Sitz, Zweck und Kapital. Das Gesetz nennt die Mindestinhalte (Art. 626 OR für die AG). Wir stellen sicher, dass nichts fehlt.

Brauche ich zusätzlich eine Beurkundung?

Ja. Die Gründung und Statutenänderungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung durch eine Urkundsperson. Unsere Statuten dienen als Grundlage dafür.

Was ist der Unterschied GmbH und AG?

Sie unterscheiden sich bei Mindestkapital, Organisation und Gesellschafterstellung. Wir richten die Statuten auf die gewählte Rechtsform aus.

Kann ich fakultative Regelungen aufnehmen?

Ja, etwa zu Aktienübertragung oder Organisation. Solche Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie in den Statuten stehen. Wir beraten zur sinnvollen Ausgestaltung.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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