GmbH oder AG gründen: Statuten, ABV und Protokolle
Für eine GmbH oder AG brauchen Sie Statuten mit den gesetzlichen Mindestinhalten (Firma, Sitz, Zweck, Kapital), eine öffentliche Beurkundung und den Handelsregistereintrag. Ein Aktionärbindungsvertrag regelt zusätzlich das Verhältnis der Gesellschafter, bleibt aber vertraulich und wird nicht eingetragen.
Die Statuten als Grundlage
Die Statuten sind das Grundgesetz der Gesellschaft und müssen gesetzliche Mindestinhalte enthalten, etwa Firma, Sitz, Zweck und Kapital (Art. 620 ff. OR für die AG, Art. 772 ff. OR für die GmbH).
Die Gründung bedarf der öffentlichen Beurkundung und des Eintrags im Handelsregister.
GmbH oder AG?
Beide Formen trennen das Gesellschaftsvermögen vom Privatvermögen. Sie unterscheiden sich bei Mindestkapital, Organisation und Gesellschafterstellung.
Die Wahl hängt von Kapital, Anonymität und geplantem Wachstum ab. Die Statuten richten sich nach der gewählten Form.
Der Aktionärbindungsvertrag
Wo die Statuten enden, regelt ein Aktionärbindungsvertrag das Verhältnis der Gesellschafter, etwa Vorkaufsrechte, Stimmbindung und Ausstieg (Art. 19 OR).
Er bindet nur die Parteien, bleibt vertraulich und wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
Beschlüsse und Protokolle
Beschlüsse der Generalversammlung sind zu protokollieren (Art. 698 ff. OR). Das Protokoll dient als Nachweis und als Grundlage für Handelsregisteranmeldungen.
Bei bestimmten Beschlüssen wie Statutenänderungen ist das Protokoll unverzichtbar.
Häufige Fehler
Oft werden nur Standardstatuten verwendet und wichtige Regelungen wie die Aktienübertragung vergessen. Solche Punkte wirken nur, wenn sie in den Statuten stehen.
Ebenso fehlt häufig ein Aktionärbindungsvertrag, was bei Konflikten teuer wird.
Häufige Fragen
Was muss zwingend in die Statuten?
Unter anderem Firma, Sitz, Zweck und Kapital (Art. 626 OR für die AG). Die Gründung bedarf zudem der öffentlichen Beurkundung.
Wird der ABV ins Handelsregister eingetragen?
Nein. Der Aktionärbindungsvertrag bindet nur die Parteien und bleibt vertraulich.
Wozu dient das GV-Protokoll?
Es hält Beschlüsse rechtsverbindlich fest und dient als Grundlage für Registeranmeldungen (Art. 698 ff. OR).
GmbH oder AG — was ist besser?
Das hängt von Kapital, Anonymität und Wachstumsplänen ab. Beide trennen Gesellschafts- und Privatvermögen.
Passende Dokumente zum Fixpreis
Begriffe aus diesem Bereich
Alles zum Thema Gesellschaft und Handelsregister — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick. Läuft bei Ihnen eine Frist? Fristen-Rechner öffnen.
© LexWerk.ch Stand: 23.07.2026
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall erstellen wir das passende Dokument zum Fixpreis.