Stellungnahme zur Administrativmassnahme
Das Strassenverkehrsamt kündigt eine Administrativmassnahme an und gewährt Ihnen das rechtliche Gehör? Diese Gelegenheit sollten Sie nutzen. Wir verfassen eine sachliche Stellungnahme mit Ihrer Sicht, Ihren Härtegründen und der beruflichen Angewiesenheit.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Fahrzeuglenkende vor einem drohenden Führerausweisentzug
- Wer beruflich auf den Ausweis angewiesen ist
- Wer die Frist zur Stellungnahme wahren muss
Das ist enthalten
- Individuelle Stellungnahme ans Strassenverkehrsamt
- Sachliche Darstellung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
- Darlegung von Härtegründen und beruflicher Angewiesenheit
- Hinweisblatt zu Verfahren, Fristen und Rechtsmitteln
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Administrativmassnahmen wie der Warnungsentzug richten sich nach Art. 16 ff. SVG; die Dauer bemisst sich nach Schwere der Widerhandlung, Vorleben und beruflicher Angewiesenheit (Art. 16 Abs. 3 SVG). Vor dem Entscheid ist das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 29 Abs. 2 BV).
Häufige Fragen
Was bringt eine Stellungnahme?
Sie ist Ihre Gelegenheit, den Sachverhalt und Ihre persönlichen Umstände einzubringen. Berufliche Angewiesenheit kann sich auf die Entzugsdauer auswirken (Art. 16 Abs. 3 SVG).
Wie lange habe ich Zeit?
Die Frist steht im Schreiben des Strassenverkehrsamts, oft 10 bis 20 Tage. Eine Fristerstreckung ist teils möglich, muss aber rechtzeitig verlangt werden.
Kann die Mindestdauer unterschritten werden?
Nein. Die gesetzlichen Mindestentzugsdauern dürfen nicht unterschritten werden. Innerhalb des Rahmens sind Ihre Umstände aber relevant.
Was, wenn der Entzug trotzdem verfügt wird?
Dann steht Ihnen der Rechtsmittelweg offen. Die Verfügung nennt Frist und Instanz; wir weisen im Hinweisblatt darauf hin.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.
Kann ich das Werk meiner Anwältin oder meinem Anwalt übergeben?
Ja. Sie erhalten die Word-Datei mit Sachverhalt, Argumentation und Beilagenstruktur. Ihre Kanzlei kann darauf aufbauen, prüfen, redigieren und ergänzen, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen — das spart Honorarstunden.