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Stellungnahme zur Administrativmassnahme

Das Strassenverkehrsamt kündigt eine Administrativmassnahme an und gewährt Ihnen das rechtliche Gehör? Diese Gelegenheit sollten Sie nutzen. Wir verfassen eine sachliche Stellungnahme mit Ihrer Sicht, Ihren Härtegründen und der beruflichen Angewiesenheit.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Administrativmassnahmen wie der Warnungsentzug richten sich nach Art. 16 ff. SVG; die Dauer bemisst sich nach Schwere der Widerhandlung, Vorleben und beruflicher Angewiesenheit (Art. 16 Abs. 3 SVG). Vor dem Entscheid ist das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 29 Abs. 2 BV).

Häufige Fragen

Was bringt eine Stellungnahme?

Sie ist Ihre Gelegenheit, den Sachverhalt und Ihre persönlichen Umstände einzubringen. Berufliche Angewiesenheit kann sich auf die Entzugsdauer auswirken (Art. 16 Abs. 3 SVG).

Wie lange habe ich Zeit?

Die Frist steht im Schreiben des Strassenverkehrsamts, oft 10 bis 20 Tage. Eine Fristerstreckung ist teils möglich, muss aber rechtzeitig verlangt werden.

Kann die Mindestdauer unterschritten werden?

Nein. Die gesetzlichen Mindestentzugsdauern dürfen nicht unterschritten werden. Innerhalb des Rahmens sind Ihre Umstände aber relevant.

Was, wenn der Entzug trotzdem verfügt wird?

Dann steht Ihnen der Rechtsmittelweg offen. Die Verfügung nennt Frist und Instanz; wir weisen im Hinweisblatt darauf hin.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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