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Einsprache gegen eine Ordnungsbusse

Eine Ordnungsbusse oder eine Amtsgebühr halten Sie für ungerechtfertigt? Im Ordnungsbussenverfahren können Sie die Busse ablehnen; die Sache geht dann ins ordentliche Verfahren über. Wir formulieren die Eingabe fristgerecht und sachlich. Haben Sie dagegen einen Strafbefehl erhalten, ist die Einsprache gegen den Strafbefehl das richtige Werk.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Gegen einen Strafbefehl kann die betroffene Person innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben (Art. 354 StPO). Ohne Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil. Reine Ordnungsbussen folgen einem eigenen Verfahren (Ordnungsbussengesetz).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Busse und Strafbefehl: Einsprache erheben

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für die Einsprache?

Beim Strafbefehl 10 Tage ab Zustellung (Art. 354 StPO). Diese Frist ist sehr kurz und nicht erstreckbar; handeln Sie deshalb rasch.

Muss ich die Einsprache begründen?

Beim Strafbefehl genügt grundsätzlich die fristgerechte Erklärung der Einsprache. Eine sachliche Begründung ist trotzdem sinnvoll, und wir liefern sie mit.

Was ist der Unterschied zur Ordnungsbusse?

Ordnungsbussen (etwa im Strassenverkehr) laufen über ein vereinfachtes Verfahren ohne eigentliche Einsprache. Bezahlen Sie nicht, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet.

Was passiert nach der Einsprache?

Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall neu. Sie kann am Strafbefehl festhalten, ihn anpassen oder die Sache ans Gericht überweisen.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihre Einsprache im Kundenbereich bereit.

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