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Vollmacht erstellen lassen

Mit einer Vollmacht ermächtigen Sie eine Person, für Sie zu handeln. Wir formulieren sie so, dass Umfang und Grenzen klar sind — für einzelne Geschäfte, den Behördenverkehr oder eine dauerhafte Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Stellvertretung richtet sich nach Art. 32 ff. OR. Der Umfang der Vollmacht bestimmt, wozu die bevollmächtigte Person berechtigt ist; sie kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden (Art. 34 OR). Für den Fall der Urteilsunfähigkeit ist ein Vorsorgeauftrag nötig.

Häufige Fragen

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, grundsätzlich jederzeit (Art. 34 OR). Informieren Sie auch die Stelle, bei der die Vollmacht verwendet wurde.

Gilt die Vollmacht bei Urteilsunfähigkeit?

Nicht zuverlässig. Für diesen Fall braucht es einen Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ff. ZGB, den wir ebenfalls erstellen.

Wie weit soll die Vollmacht gehen?

So weit wie nötig und so eng wie möglich. Wir grenzen die Befugnisse klar ab, damit kein unerwünschter Spielraum entsteht.

Akzeptieren Banken jede Vollmacht?

Banken verlangen oft eigene Formulare. Unsere Vollmacht deckt den allgemeinen Rechtsverkehr ab; prüfen Sie zusätzlich die Anforderungen der Stelle.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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