Patientenverfügung erstellen lassen
Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen, falls Sie sich nicht mehr äussern können. Wir formulieren Ihren Willen klar und rechtsgültig — inklusive der Bezeichnung einer vertretenden Person.
Dieses Rechtsdokument bestellen
Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Alle, die für den Fall der Urteilsunfähigkeit vorsorgen wollen
- Wer medizinische Massnahmen verbindlich regeln möchte
- Wer Angehörige entlasten und Klarheit schaffen will
Das ist enthalten
- Individuelle Patientenverfügung nach ZGB
- Klare Festlegung gewünschter und abgelehnter Massnahmen
- Bezeichnung einer vertretenden Person mit Befugnissen
- Hinweisblatt zu Aufbewahrung und Versichertenkarte
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Patientenverfügung ist in Art. 370 ff. ZGB geregelt. Sie muss schriftlich errichtet, datiert und unterzeichnet sein (Art. 371 ZGB). Die Ärzteschaft ist an sie gebunden, sofern sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstösst.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Vorsorgen: Testament, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Häufige Fragen
Muss die Patientenverfügung handschriftlich sein?
Nein. Sie muss schriftlich, datiert und eigenhändig unterzeichnet sein (Art. 371 ZGB). Der Text darf auch gedruckt sein.
Ist sie für die Ärzte verbindlich?
Ja. Die behandelnde Ärzteschaft muss dem festgehaltenen Willen entsprechen, sofern er nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstösst (Art. 372 ZGB).
Wo bewahre ich sie auf?
An einem auffindbaren Ort und idealerweise bei der Vertretungsperson. Auf der Versichertenkarte kann eingetragen werden, dass eine Verfügung besteht.
Kann ich sie später ändern?
Jederzeit. Sie können die Patientenverfügung widerrufen oder neu errichten, solange Sie urteilsfähig sind.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.