Streit um einen Auftrag oder ein Werk — Schreiben erstellen lassen
Ob Sie bestellt oder geliefert haben: Im Streit um ein Werk entscheidet, wer rechtzeitig gerügt, richtig Frist gesetzt und seine Position sauber begründet hat. Wir prüfen Ihre Ausgangslage und formulieren das Schreiben, das Ihre Rechte wahrt — ohne die Eskalation vorwegzunehmen.
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- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
Für wen geeignet
- Besteller, die Mängel rügen oder Nachbesserung verlangen
- Unternehmen, die eine verweigerte Abnahme oder offene Zahlung durchsetzen wollen
- Wer vor einer Betreibung oder Klage eine belastbare schriftliche Grundlage braucht
Das ist enthalten
- Begründetes Schreiben an die Gegenseite mit klarer Rechtsposition
- Prüfung von Rüge- und Verjährungsfristen mit Hinweis auf kritische Daten
- Konkrete Fristansetzung und Benennung der nächsten Schritte
- Hinweisblatt zu Beweissicherung, Zustellnachweis und weiterem Vorgehen
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Der Werkvertrag richtet sich nach Art. 363 ff. OR. Mängel sind nach der Ablieferung zu prüfen und sofort zu rügen (Art. 367 OR); wer die Rüge versäumt, gilt als einverstanden. Die Mängelrechte verjähren zwei Jahre nach Abnahme, bei unbeweglichen Bauwerken fünf Jahre (Art. 371 OR). Bei Verzug ist in der Regel eine angemessene Nachfrist anzusetzen (Art. 107 OR).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Werkvertrag oder Auftrag: der Unterschied entscheidet
Häufige Fragen
Ich habe die Mängel erst spät entdeckt — ist es zu spät?
Nicht zwingend. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen, nicht ab Ablieferung. Entscheidend ist, wann Sie den Mangel erkannt haben und wie rasch Sie reagiert haben.
Muss ich zuerst Nachbesserung verlangen?
In der Regel ja. Das Gesetz gibt dem Unternehmer grundsätzlich die Gelegenheit zur Nachbesserung; erst danach kommen Minderung oder Wandelung in Betracht (Art. 368 OR). Wir bauen die Reihenfolge korrekt auf.
Wir haben die SIA-Norm 118 vereinbart — gilt trotzdem das OR?
Die SIA-Norm 118 verdrängt als vertragliche Regelung einzelne Bestimmungen des OR, insbesondere bei Rügefristen und Garantie. Wir richten uns nach dem, was Sie vereinbart haben — bitte laden Sie den Vertrag hoch.
Bieten Sie auch Baustreitigkeiten an?
Reine Bauwerkstreitigkeiten mit Gutachterfragen bearbeiten wir derzeit nicht. Werkverträge über Dienstleistungen, Anlagen, Software oder Handwerksarbeiten dagegen schon.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.