Rechtsbegriff

Abmahnung

Die Abmahnung ist die aussergerichtliche Aufforderung, eine Rechtsverletzung zu unterlassen — meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und einer Frist.

Rechtsgrundlage: Art. 55 MSchG und Art. 62 URG

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Wer in seinen Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten verletzt wird, kann Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und Schadenersatz verlangen. Die Abmahnung dokumentiert den Anspruch und setzt der Gegenseite eine Frist.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht unbesehen unterzeichnen: Sie bindet in der Regel dauerhaft und ist mit einer Konventionalstrafe verknüpft. Häufig ist eine modifizierte Erklärung der bessere Weg.

Eine unberechtigte Abmahnung kann ihrerseits Ansprüche auslösen — etwa aus unlauterem Wettbewerb oder Persönlichkeitsverletzung.

Worauf es ankommt: Die Frist läuft ab Zugang — die Bindung der Erklärung dauert oft ein Leben lang.

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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026