Abmahnung erhalten oder verschicken
Eine Abmahnung fordert zur Unterlassung auf und setzt eine Frist. Wer eine erhält, sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Sie ist meist weiter gefasst als nötig und enthält eine hohe Vertragsstrafe.
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Wenn Sie abmahnen wollen
Zuerst Beweise sichern: Screenshots mit Datum, Archivdienste, Dokumentation der eigenen Urheberschaft oder des Markenrechts. Ohne Beweissicherung ist die spätere Durchsetzung schwierig.
Die Abmahnung selbst benennt das verletzte Recht, die konkrete Verletzung und die geforderte Unterlassung — mit klarer Frist.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten
Nicht ignorieren, aber auch nicht ungeprüft unterschreiben. Die beigelegte Unterlassungserklärung ist regelmässig zu weit gefasst und bindet oft dauerhaft mit einer Vertragsstrafe.
Prüfen Sie: Besteht das behauptete Recht? Liegt wirklich eine Verletzung vor? Sind die geforderten Kosten angemessen?
Die Unterlassungserklärung
Sie wirkt wie ein Vertrag: Wer gegen sie verstösst, schuldet die vereinbarte Vertragsstrafe — unabhängig davon, ob das ursprüngliche Recht wirklich bestand.
Deshalb lohnt es sich, eine modifizierte Erklärung abzugeben, die nur das abdeckt, was tatsächlich geschuldet ist.
Ansprüche im Schweizer Recht
URG und MSchG sehen Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz vor. Der Schaden wird häufig nach einer angemessenen Lizenzgebühr berechnet.
Eine Gewinnherausgabe kommt unter Voraussetzungen ebenfalls in Betracht.
Was schiefgeht
Erstens: Die vorformulierte Erklärung wird unterschrieben — und bindet auf Jahre über das Nötige hinaus.
Zweitens: Die Frist wird ignoriert, und es folgt ein Verfahren um vorsorgliche Massnahmen.
Drittens: Beim Abmahnen fehlt die Beweissicherung, und die Verletzung ist später nicht mehr nachweisbar.
Häufige Fragen
Muss ich vor einer Klage abmahnen?
Rechtlich nicht zwingend, aber üblich und kostenmässig sinnvoll.
Soll ich die beigelegte Erklärung unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Sie ist meist zu weit gefasst und enthält eine hohe Vertragsstrafe.
Muss ich die geforderten Kosten zahlen?
Nur soweit sie berechtigt und angemessen sind.
Wie berechnet sich der Schadenersatz?
Häufig nach einer angemessenen Lizenzgebühr für die erfolgte Nutzung.
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
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© LexWerk.ch Stand: 01.09.2026
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