Rechtsbegriff
Takedown-Meldung
Eine Takedown-Meldung fordert eine Plattform oder Hosting-Anbieterin auf, einen rechtsverletzenden Inhalt zu entfernen oder zu sperren.
Rechtsgrundlage: Art. 28 ZGB und Art. 62 URG
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In der Schweiz besteht keine allgemeine Prüfpflicht der Plattformen. Wer eine Entfernung erreichen will, muss die Verletzung substanziiert darlegen: Fundstelle, eigenes Recht, Beschreibung des Verstosses.
Beweissicherung ist entscheidend: Screenshots mit URL und Zeitstempel, idealerweise ergänzt durch eine unabhängige Archivierung. Inhalte verschwinden oft schneller als das Verfahren.
Bleibt die Meldung erfolglos, stehen der Zivilweg mit vorsorglichen Massnahmen und je nach Sachverhalt die Strafanzeige offen.
Worauf es ankommt: Keine Prüfpflicht der Plattform — aber eine gut belegte Meldung wirkt.
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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026