Abmahnung bei unerlaubter Nutzung
Wird Ihr Werk oder Ihre Marke ohne Erlaubnis verwendet, ist die Abmahnung der erste Schritt: Sie fordert zur Unterlassung auf, setzt eine Frist und bereitet den Rechtsweg vor. Sie schafft zugleich die Grundlage für spätere Ansprüche. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Fotografinnen und Fotografen, deren Bilder verwendet werden
- Markeninhaber bei Verwendung durch Dritte
- Wer eigene Texte oder Software geschützt wissen will
Das ist enthalten
- Abmahnschreiben mit klarer Unterlassungsforderung
- Darstellung des Rechts und der Verletzung
- Fristsetzung und Ankündigung der weiteren Schritte
- Hinweisblatt zu Beweissicherung und Ansprüchen
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Urheberrechtliche Ansprüche richten sich nach dem URG, markenrechtliche nach dem MSchG. Beide sehen Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz vor.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Abmahnung erhalten oder verschicken
Häufige Fragen
Muss ich vorher abmahnen?
Rechtlich nicht zwingend, aber üblich und kostenmässig sinnvoll. Wer ohne Abmahnung klagt, riskiert bei sofortiger Anerkennung die Kosten.
Wie sichere ich Beweise?
Screenshots mit Datum, Archivdienste und die Dokumentation der eigenen Urheberschaft. Das gehört vor die Abmahnung.
Kann ich Schadenersatz verlangen?
Ja, unter Voraussetzungen — üblich ist die Berechnung nach einer angemessenen Lizenzgebühr.
Was, wenn die Gegenseite im Ausland sitzt?
Dann stellen sich Zuständigkeits- und Vollstreckungsfragen. Das sollte vorher geprüft werden.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.