Klageschrift erstellen lassen
Die Klageschrift bestimmt den ganzen Prozess: Was Sie hier nicht beantragen und nicht behaupten, wird später kaum noch berücksichtigt. Wir strukturieren Rechtsbegehren, Sachverhalt und Beweisofferten so, dass das Gericht ihnen folgen kann. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer eine Zivilklage selbst einreicht
- Wer eine Klagebewilligung erhalten hat
- Wer eine Forderung gerichtlich durchsetzen muss
Das ist enthalten
- Vollständige Klageschrift
- Bezifferte Rechtsbegehren
- Gegliederte Sachverhaltsdarstellung
- Beweisofferten mit Zuordnung zu den Behauptungen
- Hinweisblatt zu Einreichung, Kostenvorschuss und Fristen
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Klage richtet sich nach Art. 221 ZPO. Nach dem zweiten Schriftenwechsel können neue Tatsachen nur noch eingeschränkt vorgebracht werden (Art. 229 ZPO) — Vollständigkeit von Anfang an ist entscheidend.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht
Häufige Fragen
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Nein, im Zivilprozess besteht kein Anwaltszwang. Bei hohem Streitwert oder komplexer Rechtslage ist anwaltliche Vertretung dennoch ratsam.
Was kostet ein Zivilprozess?
Es fallen Gerichtskosten und ein Kostenvorschuss an; bei Unterliegen kommt eine Parteientschädigung dazu. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert.
Was ist ein Rechtsbegehren?
Die präzise Angabe, wozu die Gegenpartei verurteilt werden soll — mit Betrag. Ein unbestimmtes Begehren wird nicht behandelt.
Kann ich die Klage später ergänzen?
Nur eingeschränkt. Deshalb muss die Klageschrift von Anfang an vollständig sein.