Forderung der Arbeitgeberin abwehren
Nach dem Austritt kommt die Rechnung: Weiterbildungskosten, ein Schadenersatz, eine Vertragsstrafe, ein angeblich zu viel bezahlter Lohn. Solche Forderungen stehen und fallen mit dem Vertragstext — und beweisen muss ihn die Arbeitgeberin. Wir lesen die Klausel, ordnen die Belege und verfassen das Schreiben, das die Forderung begründet zurückweist.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
Für wen geeignet
- Arbeitnehmende, von denen Weiterbildungs- oder Ausbildungskosten zurückgefordert werden
- Wer eine Schadenersatz- oder Vertragsstrafenforderung der Arbeitgeberin erhalten hat
- Wer eine Verrechnung mit der Schlusszahlung nicht hinnehmen will
Das ist enthalten
- Prüfung der Vertrags- oder Rückzahlungsklausel Punkt für Punkt
- Begründetes Abwehrschreiben an die Arbeitgeberin
- Zuordnung Ihrer Belege zu jedem bestrittenen Punkt
- Aufforderung, die Berechnung offenzulegen
- Hinweisblatt zu Verrechnung, Betreibung und Schlichtungsverfahren
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Wer eine Forderung erhebt, hat die Tatsachen zu beweisen, aus denen er sie ableitet (Art. 8 ZGB). Auslagen im Interesse der Arbeitgeberin trägt diese selbst; abweichende Abreden sind nichtig (Art. 327a OR). Eine Verrechnung mit dem Lohn ist nur beschränkt zulässig (Art. 323b Abs. 2 OR). Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungen sind zulässig, gelten aber nur, soweit ihre Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Häufige Fragen
Muss ich Weiterbildungskosten zurückzahlen, wenn mir gekündigt wurde?
Das entscheidet die Vereinbarung. Viele Klauseln lassen die Rückzahlungspflicht ausdrücklich dahinfallen, wenn die Arbeitgeberin kündigt. Wir lesen Ihre Klausel und halten fest, was sie verlangt.
Die Arbeitgeberin hat den Betrag einfach vom letzten Lohn abgezogen. Geht das?
Nur beschränkt: Eine Verrechnung mit dem Lohnguthaben ist nach Art. 323b Abs. 2 OR nur bis zum pfändbaren Teil zulässig, und die Gegenforderung muss bestehen.
Wer muss beweisen, dass ich zahlen muss?
Die Arbeitgeberin. Sie erhebt die Forderung und trägt die Beweislast für deren Voraussetzungen (Art. 8 ZGB).
Was passiert, wenn die Arbeitgeberin betreibt?
Gegen den Zahlungsbefehl können Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Das Abwehrschreiben ist die Grundlage dafür und im Verfahren weiterverwendbar.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.