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Lohnforderung geltend machen

Ihr Lohn, Überstunden oder das Ferienguthaben wurden nicht ausbezahlt? Ein klares, begründetes Forderungsschreiben mit Fristsetzung ist der richtige erste Schritt — und die Grundlage für weitere Schritte.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Lohn ist am Ende jedes Monats fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 323 OR). Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR). Ab Mahnung schuldet die Arbeitgeberin einen Verzugszins von 5 Prozent (Art. 104 OR).

Häufige Fragen

Wann ist der Lohn fällig?

Ohne abweichende Abrede am Ende jedes Monats (Art. 323 OR).

Wie lange kann ich fordern?

Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR).

Wer muss Überstunden beweisen?

Grundsätzlich die Person, die sie geltend macht. Zeiterfassungen, Mails und Zeugen helfen.

Was, wenn nicht gezahlt wird?

Dann kommen Betreibung oder das arbeitsrechtliche Schlichtungsverfahren in Betracht. Das Forderungsschreiben ist die Grundlage.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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