Kündigung anfechten: Einsprache-Schreiben
Sie halten Ihre Kündigung für missbräuchlich? Mit einer fristgerechten, schriftlichen Einsprache wahren Sie Ihre Rechte. Wir formulieren das Einsprache- und Reaktionsschreiben sachlich und rechtlich fundiert — abgestimmt auf Ihre Situation.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Arbeitnehmende, die eine missbräuchliche Kündigung vermuten
- Wer die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist beanstanden will
- Wer einen Entschädigungsanspruch nach Art. 336a OR prüfen lassen möchte
Das ist enthalten
- Individuelles Einsprache- und Reaktionsschreiben an die Arbeitgeberin
- Sachliche Darstellung der Gründe und Wahrung der Einsprache-Frist
- Hinweisblatt zu Fristen und möglichen nächsten Schritten
- Formulierung, die eine spätere Klage nicht präjudiziert
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Missbräuchliche Kündigung nach Art. 336 OR; die Einsprache ist bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich zu erheben (Art. 336b OR), eine allfällige Klage innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Einsprache erheben?
Die schriftliche Einsprache muss spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist bei der Arbeitgeberin eintreffen (Art. 336b OR). Wird diese Frist verpasst, entfällt der Anspruch auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung.
Bekomme ich meine Stelle zurück?
Nein. Bei missbräuchlicher Kündigung sieht das Gesetz keine Weiterbeschäftigung vor, sondern eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Die Höhe legt das Gericht fest.
Was gilt als missbräuchlich?
Zum Beispiel eine Kündigung wegen einer Eigenschaft der Person oder wegen zulässiger Rechtsausübung. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; wir stellen Ihre Gründe sachlich dar.
Ersetzt das Schreiben eine Klage?
Nein. Die Einsprache ist Voraussetzung, um später Entschädigung einzuklagen. Bleibt eine Einigung aus, ist innert 180 Tagen Klage zu erheben.
Was, wenn ich fristlos entlassen wurde?
Dann gelten andere Regeln (Art. 337 ff. OR). Schildern Sie das im Fragebogen — wir richten das Schreiben entsprechend aus.
Kann ich das Werk meiner Anwältin oder meinem Anwalt übergeben?
Ja. Sie erhalten die Word-Datei mit Sachverhalt, Argumentation und Beilagenstruktur. Ihre Kanzlei kann darauf aufbauen, prüfen, redigieren und ergänzen, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen — das spart Honorarstunden.