Gesuch um Aufenthaltsbewilligung
Ob Erteilung, Verlängerung oder Umwandlung — ein Gesuch ans Migrationsamt lebt von der Begründung und den Belegen. Wir strukturieren Ihre Situation so, dass die massgebenden Kriterien erkennbar werden. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer eine Bewilligung beantragt oder verlängern lässt
- Wer eine Umwandlung des Bewilligungstyps anstrebt
- Wer nach einer Ablehnung neu eingeben will
Das ist enthalten
- Begründetes Gesuch ans zuständige Migrationsamt
- Strukturierte Darstellung Ihrer Situation
- Aufstellung der beizulegenden Nachweise
- Hinweisblatt zu Ablauf, Fristen und Rechtsmitteln
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Massgebend sind das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und bei EU/EFTA-Angehörigen das Freizügigkeitsabkommen. Die kantonale Praxis unterscheidet sich erheblich. Migrationsrechtliche Entscheide haben existenzielle Folgen — bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Wir empfehlen ausdrücklich, das fertige Dokument vor der Einreichung einer Anwältin oder einem Anwalt zur Kontrolle vorzulegen.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Aufenthalt und Migrationsamt: Fristen und Verfahren
Häufige Fragen
Kann LexWerk den Ausgang beeinflussen?
Wir sorgen für ein vollständiges, nachvollziehbares Gesuch. Der Entscheid liegt bei der Behörde und hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Soll ich das Gesuch prüfen lassen?
Ja. Wegen der existenziellen Folgen empfehlen wir ausdrücklich eine anwaltliche Kontrolle vor der Einreichung.
Was, wenn das Gesuch abgelehnt wird?
Gegen den Entscheid steht ein Rechtsmittel offen — fristgebunden. Die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung.
Gilt das auch für EU-Angehörige?
Für EU/EFTA-Angehörige gelten erleichterte Regeln nach dem Freizügigkeitsabkommen. Das Gesuch wird entsprechend aufgebaut.