Fixpreis CHF 290

Gesuch um Aufenthaltsbewilligung

Ob Erteilung, Verlängerung oder Umwandlung — ein Gesuch ans Migrationsamt lebt von der Begründung und den Belegen. Wir strukturieren Ihre Situation so, dass die massgebenden Kriterien erkennbar werden. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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  • Auf Rechnung
  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Massgebend sind das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) und bei EU/EFTA-Angehörigen das Freizügigkeitsabkommen. Die kantonale Praxis unterscheidet sich erheblich. Migrationsrechtliche Entscheide haben existenzielle Folgen — bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Wir empfehlen ausdrücklich, das fertige Dokument vor der Einreichung einer Anwältin oder einem Anwalt zur Kontrolle vorzulegen.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Aufenthalt und Migrationsamt: Fristen und Verfahren

Häufige Fragen

Kann LexWerk den Ausgang beeinflussen?

Wir sorgen für ein vollständiges, nachvollziehbares Gesuch. Der Entscheid liegt bei der Behörde und hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Soll ich das Gesuch prüfen lassen?

Ja. Wegen der existenziellen Folgen empfehlen wir ausdrücklich eine anwaltliche Kontrolle vor der Einreichung.

Was, wenn das Gesuch abgelehnt wird?

Gegen den Entscheid steht ein Rechtsmittel offen — fristgebunden. Die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung.

Gilt das auch für EU-Angehörige?

Für EU/EFTA-Angehörige gelten erleichterte Regeln nach dem Freizügigkeitsabkommen. Das Gesuch wird entsprechend aufgebaut.

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