Stellungnahme ans Migrationsamt
Bevor das Migrationsamt eine Bewilligung nicht verlängert oder widerruft, gewährt es das rechtliche Gehör. Diese Stellungnahme ist der entscheidende Moment: Danach ergeht die Verfügung, und der Aufwand steigt erheblich. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer ein Schreiben mit Gewährung des rechtlichen Gehörs erhalten hat
- Wer einer angekündigten Nichtverlängerung entgegentreten will
- Wer zu Vorwürfen des Migrationsamts Stellung nehmen muss
Das ist enthalten
- Fristgerechte Stellungnahme
- Punktweise Auseinandersetzung mit den Vorhalten
- Darstellung der entlastenden Umstände
- Hinweisblatt zu Frist und weiterem Verfahren
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Das rechtliche Gehör ergibt sich aus Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 30 VwVG. Migrationsrechtliche Entscheide haben existenzielle Folgen — bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Wir empfehlen ausdrücklich, das fertige Dokument vor der Einreichung einer Anwältin oder einem Anwalt zur Kontrolle vorzulegen.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Aufenthalt und Migrationsamt: Fristen und Verfahren
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich reagieren?
Die Frist steht im Schreiben der Behörde. Sie ist meist kurz; ein Erstreckungsgesuch muss vor Ablauf gestellt werden.
Was passiert, wenn ich nicht antworte?
Die Behörde entscheidet nach Aktenlage. Entlastende Umstände, die Sie nicht vorbringen, werden nicht berücksichtigt.
Ist das schon ein Rechtsmittel?
Nein. Die Stellungnahme kommt vor der Verfügung. Gegen die Verfügung selbst steht danach ein Rechtsmittel offen.
Soll ich anwaltlich prüfen lassen?
Ja, insbesondere wenn der Widerruf oder die Nichtverlängerung im Raum steht.