Härtefallgesuch erstellen lassen
Ein Härtefallgesuch verlangt, die persönliche Situation vollständig und nachvollziehbar darzulegen: Aufenthaltsdauer, Integration, Sprachkenntnisse, familiäre Bindungen, gesundheitliche Lage, Verhältnisse im Herkunftsland. Es geht nicht um Mitleid, sondern um belegbare Kriterien. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall geltend macht
- Wer nach langem Aufenthalt eine Regularisierung anstrebt
- Wer besondere familiäre oder gesundheitliche Umstände darlegen muss
Das ist enthalten
- Ausführlich begründetes Härtefallgesuch
- Strukturierte Darstellung entlang der massgebenden Kriterien
- Aufstellung der Nachweise zu Integration und Bindungen
- Hinweisblatt zu Verfahren und Zuständigkeiten
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Der schwerwiegende persönliche Härtefall richtet sich nach Art. 30 AIG und Art. 31 VZAE. Der Entscheid liegt im Ermessen; Kanton und Bund sind beteiligt. Migrationsrechtliche Entscheide haben existenzielle Folgen — bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Wir empfehlen ausdrücklich, das fertige Dokument vor der Einreichung einer Anwältin oder einem Anwalt zur Kontrolle vorzulegen.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Aufenthalt und Migrationsamt: Fristen und Verfahren
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Chancen?
Härtefallgesuche haben hohe Hürden und werden im Ermessen entschieden. Eine sorgfältige, belegte Begründung ist Voraussetzung, garantiert aber keinen Erfolg.
Welche Kriterien zählen?
Unter anderem Aufenthaltsdauer, Integration, Sprache, Erwerbstätigkeit, familiäre Bindungen, Gesundheit und die Verhältnisse im Herkunftsland.
Wer entscheidet?
Zunächst der Kanton; bei Zustimmung wird das Gesuch dem Bund zur Genehmigung unterbreitet.
Brauche ich einen Anwalt?
Wir empfehlen es dringend. Bei diesem Verfahren stehen der Aufenthalt und damit die Lebensgrundlage auf dem Spiel.