Härtefallgesuch erstellen lassen
Ein Härtefallgesuch verlangt, die persönliche Situation vollständig und nachvollziehbar darzulegen: Aufenthaltsdauer, Integration, Sprachkenntnisse, familiäre Bindungen, gesundheitliche Lage, Verhältnisse im Herkunftsland. Es geht nicht um Mitleid, sondern um belegbare Kriterien. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer einen schwerwiegenden persönlichen Härtefall geltend macht
- Wer nach langem Aufenthalt eine Regularisierung anstrebt
- Wer besondere familiäre oder gesundheitliche Umstände darlegen muss
Das ist enthalten
- Ausführlich begründetes Härtefallgesuch
- Strukturierte Darstellung entlang der massgebenden Kriterien
- Aufstellung der Nachweise zu Integration und Bindungen
- Hinweisblatt zu Verfahren und Zuständigkeiten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Der schwerwiegende persönliche Härtefall richtet sich nach Art. 30 AIG und Art. 31 VZAE. Der Entscheid liegt im Ermessen; Kanton und Bund sind beteiligt. Migrationsrechtliche Entscheide haben existenzielle Folgen — bis hin zum Verlust des Aufenthaltsrechts. Wir empfehlen ausdrücklich, das fertige Dokument vor der Einreichung einer Anwältin oder einem Anwalt zur Kontrolle vorzulegen.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Aufenthalt und Migrationsamt: Fristen und Verfahren
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Chancen?
Härtefallgesuche haben hohe Hürden und werden im Ermessen entschieden. Eine sorgfältige, belegte Begründung ist Voraussetzung, garantiert aber keinen Erfolg.
Welche Kriterien zählen?
Unter anderem Aufenthaltsdauer, Integration, Sprache, Erwerbstätigkeit, familiäre Bindungen, Gesundheit und die Verhältnisse im Herkunftsland.
Wer entscheidet?
Zunächst der Kanton; bei Zustimmung wird das Gesuch dem Bund zur Genehmigung unterbreitet.
Brauche ich einen Anwalt?
Wir empfehlen es dringend. Bei diesem Verfahren stehen der Aufenthalt und damit die Lebensgrundlage auf dem Spiel.