Nachbesserungs- oder Schadenersatzforderung bei Baumängeln
Die Mängel sind gerügt, aber niemand behebt sie. Wir formulieren die Forderung auf Nachbesserung, Ersatzvornahme, Minderung oder Schadenersatz mit klarer Begründung und Frist.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Wer nach erfolgloser Mängelrüge eskalieren muss
- Wer die Ersatzvornahme auf Kosten der Gegenseite androhen will
- Wer Minderung oder Schadenersatz beziffern muss
Das ist enthalten
- Nachbesserungs- oder Schadenersatzforderung bei Baumängeln — auf Ihren Fall zugeschnitten und unterschriftsreif
- Bezifferte Forderung mit Herleitung
- Androhung der nächsten Schritte mit Fristsetzung
- Beilagenstruktur mit Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und den nächsten Schritten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Für Bauwerke gilt die verlängerte Verjährungsfrist von fünf Jahren (Art. 371 Abs. 2 OR).
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache gegen ein Baugesuch
Was nicht enthalten ist
Wir erstellen keine Kostenschätzung und kein Bau-Gutachten.
Häufige Fragen
Worauf muss ich rechtlich achten?
Für Bauwerke gilt die verlängerte Verjährungsfrist von fünf Jahren (Art. 371 Abs. 2 OR).
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Am wichtigsten sind: Werkvertrag; bisherige Mängelrügen; Kostenvoranschläge oder Gutachten; Fotos. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 590). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.