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Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten

Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung können angefochten werden, wenn sie gegen Gesetz oder Reglement verstossen oder Rechte einzelner Eigentümer verletzen. Die Frist ist kurz: ein Monat ab Kenntnis. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Anfechtung richtet sich nach Art. 75 ZGB in Verbindung mit Art. 712m ZGB. Die Frist beträgt einen Monat ab Kenntnis des Beschlusses.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Stockwerkeigentum: Reglement, Beschlüsse, Anfechtung

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Einen Monat ab Kenntnis des Beschlusses. Die Frist ist eine Verwirkungsfrist.

Muss ich an der Versammlung dagegen gestimmt haben?

Das ist nicht in jedem Fall Voraussetzung, stärkt die Position aber erheblich. Ein Protokollvermerk ist sinnvoll.

Wird der Beschluss inzwischen vollzogen?

Grundsätzlich ja. Auf Gesuch kann das Gericht vorsorgliche Massnahmen anordnen.

Was kostet das Verfahren?

Es fallen Gerichtskosten nach Streitwert an; bei Unterliegen kommt eine Parteientschädigung dazu.

Kann ich das Werk meiner Anwältin oder meinem Anwalt übergeben?

Ja. Sie erhalten die Word-Datei mit Sachverhalt, Argumentation und Beilagenstruktur. Ihre Kanzlei kann darauf aufbauen, prüfen, redigieren und ergänzen, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen — das spart Honorarstunden.

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