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Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten

Beschlüsse der Stockwerkeigentümerversammlung können angefochten werden, wenn sie gegen Gesetz oder Reglement verstossen oder Rechte einzelner Eigentümer verletzen. Die Frist ist kurz: ein Monat ab Kenntnis. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

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So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Anfechtung richtet sich nach Art. 75 ZGB in Verbindung mit Art. 712m ZGB. Die Frist beträgt einen Monat ab Kenntnis des Beschlusses.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Stockwerkeigentum: Reglement, Beschlüsse, Anfechtung

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Einen Monat ab Kenntnis des Beschlusses. Die Frist ist eine Verwirkungsfrist.

Muss ich an der Versammlung dagegen gestimmt haben?

Das ist nicht in jedem Fall Voraussetzung, stärkt die Position aber erheblich. Ein Protokollvermerk ist sinnvoll.

Wird der Beschluss inzwischen vollzogen?

Grundsätzlich ja. Auf Gesuch kann das Gericht vorsorgliche Massnahmen anordnen.

Was kostet das Verfahren?

Es fallen Gerichtskosten nach Streitwert an; bei Unterliegen kommt eine Parteientschädigung dazu.

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