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Reglement für Stockwerkeigentum

Das Reglement regelt das Zusammenleben in der Stockwerkeigentümergemeinschaft: Nutzung der gemeinschaftlichen Teile, Kostenverteilung, Beschlussfassung, Verwaltung. Ein klares Reglement verhindert die immer gleichen Streitigkeiten. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Stockwerkeigentum richtet sich nach Art. 712a ff. ZGB. Für die Änderung des Reglements gelten je nach Gegenstand unterschiedliche Beschlussquoren.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Stockwerkeigentum: Reglement, Beschlüsse, Anfechtung

Häufige Fragen

Wie wird das Reglement beschlossen?

Durch Beschluss der Eigentümerversammlung. Je nach Gegenstand gelten unterschiedliche Mehrheiten.

Gilt es auch für neue Eigentümer?

Ja, das Reglement bindet auch Rechtsnachfolger. Eine Anmerkung im Grundbuch schafft zusätzliche Klarheit.

Was, wenn kein Reglement besteht?

Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen — sie sind oft zu grob für den Alltag.

Kann von der Wertquote abgewichen werden?

Für einzelne Kostenarten ist das möglich, wenn das Reglement es vorsieht.

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