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Privater Kaufvertrag erstellen lassen

Beim privaten Verkauf von Möbeln, Geräten oder Sammlerstücken schützt ein klarer Vertrag beide Seiten. Wir halten Kaufgegenstand, Preis, Übergabe und die Frage der Gewährleistung eindeutig fest.

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  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Kaufvertrag richtet sich nach Art. 184 ff. OR. Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften und Mängel (Art. 197 ff. OR). Ein Gewährleistungsausschluss ist möglich, gilt aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln (Art. 199 OR).

Häufige Fragen

Kann ich die Gewährleistung ausschliessen?

Unter Privatpersonen ist ein Ausschluss weitgehend zulässig. Er wirkt jedoch nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde (Art. 199 OR).

Wozu den Zustand beschreiben?

Eine genaue Zustandsbeschreibung schützt beide Seiten. Sie zeigt, was vereinbart war, und verhindert spätere Diskussionen über angebliche Mängel.

Wann geht das Eigentum über?

Bei beweglichen Sachen mit der Übergabe. Wir können zusätzlich festhalten, dass die Übergabe erst nach vollständiger Zahlung erfolgt.

Braucht es zwingend einen schriftlichen Vertrag?

Rechtlich nicht, ein Kaufvertrag ist formfrei gültig. Bei wertvollen Gegenständen ist die Schriftform aber der beste Beweis.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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