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Mängelrüge beim Kauf erstellen lassen

Die gekaufte Ware ist mangelhaft? Dann müssen Sie sofort rügen, sonst gilt sie als genehmigt. Wir verfassen die Mängelrüge mit genauer Beschreibung, klarem Anspruch und angemessener Fristsetzung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Käufer muss die Sache prüfen und Mängel sofort anzeigen (Art. 201 OR). Bei einem Mangel bestehen Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Ersatz (Art. 205 OR). Die Gewährleistung verjährt zwei Jahre nach Ablieferung, bei gebrauchten Sachen kann auf ein Jahr verkürzt werden (Art. 210 OR).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Mängelrüge und Gewährleistung beim Kauf

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich rügen?

Sofort nach Entdeckung (Art. 201 OR). Bei versteckten Mängeln ab dem Zeitpunkt, in dem Sie den Mangel bemerken.

Welche Ansprüche habe ich?

Wandelung, Minderung oder Ersatz (Art. 205 OR), je nach Fall zusätzlich Schadenersatz.

Was, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist?

Ein Ausschluss wirkt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln (Art. 199 OR).

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Zwei Jahre ab Ablieferung; bei gebrauchten Sachen ist eine Verkürzung auf ein Jahr zulässig (Art. 210 OR).

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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