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Kündigungsschreiben für Arbeitgebende

Eine Kündigung will sorgfältig vorbereitet sein: Sperrfristen bei Krankheit oder Schwangerschaft machen sie nichtig, und eine missbräuchliche Kündigung kann teuer werden. Wir prüfen Fristen und Risiken und formulieren das Kündigungsschreiben sauber.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Kündigung ist grundsätzlich frei, aber fristgebunden (Art. 335 und 335c OR). Während Sperrfristen wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst ist sie nichtig (Art. 336c OR). Missbräuchliche Kündigungen lösen eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen aus (Art. 336a OR).

Häufige Fragen

Was sind Sperrfristen?

Zeiten, in denen nicht gekündigt werden darf, etwa bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst (Art. 336c OR). Eine Kündigung während dieser Zeit ist nichtig.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nur auf Verlangen und dann schriftlich (Art. 335 Abs. 2 OR). Die Begründung sollte sachlich und zurückhaltend formuliert sein.

Was macht eine Kündigung missbräuchlich?

Etwa eine Kündigung wegen einer Eigenschaft der Person oder als Reaktion auf berechtigte Ansprüche (Art. 336 OR). Die Entschädigung beträgt bis zu sechs Monatslöhne.

Wann gilt die Kündigung als zugestellt?

Wenn sie in den Machtbereich der Empfängerin gelangt. Bei eingeschriebener Post ist der Zeitpunkt der Abholung oder der Ablauf der Abholfrist massgebend.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

Kann ich das Werk meiner Anwältin oder meinem Anwalt übergeben?

Ja. Sie erhalten die Word-Datei mit Sachverhalt, Argumentation und Beilagenstruktur. Ihre Kanzlei kann darauf aufbauen, prüfen, redigieren und ergänzen, statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen — das spart Honorarstunden.

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