Fixpreis CHF 190

Arbeitszeugnis erstellen lassen

Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend sein — und darf zugleich keine falschen Erwartungen wecken. Wir formulieren ein Zeugnis, das die Leistung fair abbildet und rechtlich haltbar bleibt.

Dieses Rechtsdokument bestellen

Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein Zeugnis, das wahr, vollständig und wohlwollend ist (Art. 330a OR). Unwahre oder verschlüsselt abwertende Formulierungen können zu einer Berichtigungsklage führen; ein blosses Gefälligkeitszeugnis ist ebenfalls unzulässig.

Häufige Fragen

Muss das Zeugnis wohlwollend sein?

Ja, aber zugleich wahr und vollständig (Art. 330a OR). Es darf die Person nicht besser darstellen, als es zutrifft.

Darf ich Negatives erwähnen?

Nur wenn es für die Gesamtbeurteilung wesentlich und wahr ist. Einmalige Vorfälle gehören in der Regel nicht ins Zeugnis.

Was ist mit Code-Formulierungen?

Verschlüsselte Abwertungen sind heikel und können eine Berichtigungsklage auslösen. Wir formulieren klar statt verschlüsselt.

Muss ich ein Zwischenzeugnis ausstellen?

Auf berechtigtes Verlangen ja. Es gelten dieselben Grundsätze wie beim Schlusszeugnis.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

Dieses Rechtsdokument bestellen

Verwandte Dokumente