Arbeitszeugnis korrigieren: Berichtigungsschreiben
Ihr Arbeitszeugnis ist unvollständig, unklar oder enthält versteckte Abwertungen? Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Wir formulieren ein sachliches Berichtigungsschreiben, das die strittigen Punkte benennt und eine Korrektur verlangt.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Arbeitnehmende mit einem unvollständigen oder abwertenden Zeugnis
- Wer verschlüsselte Formulierungen korrigieren lassen will
- Wer vor Bewerbungen ein sauberes Zeugnis benötigt
Das ist enthalten
- Individuelles Berichtigungsschreiben an die Arbeitgeberin
- Konkrete Formulierungsvorschläge für die strittigen Passagen
- Sachliche Begründung des Korrekturanspruchs
- Hinweisblatt zum weiteren Vorgehen bei Ablehnung
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein Vollzeugnis, das wahr, vollständig und wohlwollend ist (Art. 330a OR). Verlangt werden kann die Berichtigung unwahrer oder unvollständiger Angaben; ein Anspruch auf reine Gefälligkeit besteht nicht.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?
Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis (Art. 330a OR). Es muss die Leistung fair wiedergeben, darf Sie aber nicht besser darstellen, als es der Wahrheit entspricht.
Was sind Code-Formulierungen?
Scheinbar neutrale Sätze mit abwertender Bedeutung, etwa Umschreibungen, die Unzuverlässigkeit andeuten. Wir erkennen solche Passagen und schlagen klare, faire Formulierungen vor.
Wie lange kann ich eine Korrektur verlangen?
Der Anspruch verjährt grundsätzlich erst nach zehn Jahren. Aus praktischen Gründen sollten Sie die Korrektur aber möglichst zeitnah verlangen.
Was, wenn die Arbeitgeberin die Korrektur ablehnt?
Dann können Sie den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Das Berichtigungsschreiben ist der sinnvolle erste Schritt und oft bereits erfolgreich.
Gilt das auch für ein Zwischenzeugnis?
Ja. Auch für Zwischenzeugnisse gelten die Grundsätze der Wahrheit und Vollständigkeit. Schildern Sie im Fragebogen, um welches Zeugnis es geht.