Fixpreis CHF 190

Mängelrüge gegenüber Handwerker oder Generalunternehmer

Der Handwerksbetrieb oder Generalunternehmer hat mangelhaft gearbeitet. Wir rügen den Mangel fristgerecht, setzen eine Frist zur Nachbesserung und behalten weitere Rechte vor.

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  • Auf Rechnung
  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Mängel sind nach der Abnahme sofort zu rügen (Art. 367 OR). Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung anzuzeigen (Art. 370 Abs. 3 OR).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache gegen ein Baugesuch

Was nicht enthalten ist

Wir beurteilen keine bautechnischen Ursachen und ersetzen kein Gutachten.

Häufige Fragen

Worauf muss ich rechtlich achten?

Mängel sind nach der Abnahme sofort zu rügen (Art. 367 OR). Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung anzuzeigen (Art. 370 Abs. 3 OR).

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Am wichtigsten sind: Werkvertrag oder Offerte; Abnahmeprotokoll; Fotos der Mängel; Rechnungen. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.

Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?

Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 190). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.

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